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Pressemitteilungen

13.02.2012

Erstmalige Anerkennung von Jugendschutzprogrammen:

LfM-Direktor Dr. Jürgen Brautmeier begrüßt wichtigen Schritt beim Jugendschutz im Internet


Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten hat am 8. Februar erstmals zwei sog. „Jugendschutzprogramme“ als geeignet anerkannt. Dabei handelt es sich neben einer Software des Hamburger Vereins JusProg e. V. auch um ein Programm der Deutschen Telekom AG. 

Mit der Software können Eltern unter anderem relativ einfach festlegen, welche Seiten Kinder auf dem PC sehen oder wie lange ihre Kinder surfen dürfen. Es soll das Surfen auf solchen Internetseiten verhindert werden, die für die Altersgruppe des Kindes nicht geeignet sind; entsprechende Seiten werden automatisch blockiert. Die Software bietet damit weitreichenden Schutz vor bedenklichen, kinder- und jugendgefährdenden Inhalten.

Darüber hinaus können Anbieter von jugendschutzrelevanten Internetinhalten ihre Angebote altersgerecht selbst klassifizieren. Betreiber von Internetseiten, die Inhalte etwa mit der Altersstufe „ab 16 Jahren“ anbieten wollen und ihr Angebot so klassifizieren, erlangen im Umkehrzug künftig Rechtssicherheit für die Verbreitung.

„Das ist ein wichtiger Schritt beim Jugendschutz im Internet. Es war ein langer und schwieriger Weg bis zur Anerkennungsreife“, so Dr. Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM). „Ab sofort stehen nun hinreichend ausgereifte Programme zur Verfügung, um das Surfen am heimischen PC für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen.“ Die LfM hatte aufgrund ihrer Zuständigkeiten den Antrag der Deutschen Telekom AG begleitet.

Das Programm der Deutschen Telekom ist ab Ende März 2012 kostenlos über den Link www.t-online.de/kinderschutz verfügbar. Das Programm von JusProg e. V. steht unter www.jugendschutzprogramm.de  zum Download bereit.

Die Anerkennung der Jugendschutzprogramme ist zunächst auf fünf Jahre befristet.