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Pressemitteilungen

01.04.2011

Medienkommissionssitzung vom 1. April 2011

Themen:


„Radio Kiepenkerl“: LfM beanstandet Programmverstoß

Die Ausstrahlung zweier Beiträge im Programm von „Radio Kiepenkerl“ (Kreis Coesfeld) stellen einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung dar. Dies stellte die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) unter dem Vorsitz von Frauke Gerlach in ihrer Sitzung am 1. April 2011 in Düsseldorf fest. In den Beiträgen ging es um die Präsentation eines neuen Automodells durch ein lokales Autohaus. Aufgrund des werblichen Charakters hätten beide Beiträge als Werbung gekennzeichnet sein müssen. Dies war unterblieben.

Die Medienkommission der LfM reagierte damit auf eine Programmbeschwerde der Initiative „Fair Radio“. Der Sender wird aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen.

 

„Radio Köln“ und „Radio Bonn/Rhein-Sieg“: Verlängerung der Zulassung

Die Zulassungen der Veranstaltergemeinschaften für lokalen Hörfunk werden in den Verbreitungsgebieten Stadt Köln („Radio Köln“) und Stadt Bonn/Rhein-Sieg-Kreis („Radio Bonn/Rhein-Sieg“) um jeweils weitere fünf Jahre verlängert. Dies beschloss die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in ihrer Sitzung am 1. April 2011 in Düsseldorf.

Die Medienkommission beschloss außerdem die Verlängerung der Zulassung des Rahmenprogramms durch radio NRW in diesen Verbreitungsgebieten.

 

LfM vergibt Forschungsprojekt „Medienerziehung durch Eltern: Medienkompetenzförderung in der Familie zwischen Anspruch und Realität“

Das Forschungsprojekt „Medienerziehung durch Eltern: Medienkompetenzförderung in der Familie zwischen Anspruch und Realität“ soll vom JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis (München) und dem Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg durchgeführt werden. Dies beschloss die Medienkommission der LfM in ihrer Sitzung am 1. April 2011.

Der kritische, selbstbestimmte Umgang mit Medien ist eine Kompetenz, deren Erwerb und Förderung möglichst frühzeitig – bereits im Kindesalter – einsetzen sollte. Dabei ist die Familie die erste und wesentliche Instanz, durch die Grundmuster der Mediennutzung geprägt und beeinflusst werden. Trotz dieser maßgeblichen Bedeutung, die Eltern für die Ausprägung der Mediennutzungsmuster und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen haben, ist dieser Bereich bisher zu wenig erforscht.

 

Breitband-Internet im ländlichen Raum: LfM vergibt begleitendes Projekt zur Einführung von LTE

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) wird die Einführung des neuen Mobilfunkstandards LTE (Long Term Evolution) auch weiterhin fördern. Zu diesem Zweck hat die LfM-Medienkommission die Durchführung des Projekts „LTE in NRW“ an die LfM Nova GmbH vergeben. Dies beschloss das Gremium in der Sitzung am 1. April 2011 in Düsseldorf. LTE ist der Nachfolgestandard von UMTS und soll den Zugang zum Breitband-Internet auch im ländlichen Raum gewährleisten.

Das neue Projekt ist damit Bestandteil der LfM-Projektinitiative „NRW digital“, es wird die Einführung von LTE in NRW begleiten und auf Problemlagen hinweisen.

Ein erstes Pilotprojekt hatten im Herbst 2009 die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Landesanstalt für Medien (LfM), der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und Vodafone gestartet.

Informationen zu LTE

 

Vergabe der Projektbegleitung: Best-Practice-Projekt der Qualitätsinitiative Schulradioprojekte im Bürgerfunk NRW

Die Universität Duisburg/Essen und die Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Medienarbeit NRW e. V. werden im Rahmen der Qualitätsinitiative Schulradioprojekte im Bürgerfunk NRW mit der Durchführung der Praxisphase des Best-Practice-Projekts beauftragt. Dies beschloss die Medienkommission der LfM in ihrer Sitzung am 1. April 2011.

Best-Practice-Modelle für das Schulradio sollen durch ihre Vorbildfunktion dazu animieren, sie selber auszuprobieren und um Fehler zu vermeiden. Sie vermitteln Ideen und Hilfen und regen zur Nachahmung und Übertragung an. Der Rückgriff auf bewährte Modelle unterstützt insbesondere die Aufbauphase und steigert die Erfolgsaussichten bei der ersten Erprobung. Deshalb sollen Schulradioprojekte, die als Best-Practice-Modell anerkannt werden, so aufbereitet werden, dass sie die Ziele, Methoden, Inhalte und Abläufe konkret beschreiben und die organisatorischen, technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen erläutern. Die Praxisphase dauert vom 4. April 2011 bis 30. April 2012.

Die LfM fördert im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Schulradioprojekte im Lokalfunk in diesem Jahr mit rund 500.000 Euro.