Die Landesmedienanstalten sind auch für die Aufsicht über den Jugendschutz im Internet zuständig. Bei in Deutschland ansässigen Internetanbietern ist die Landesmedienanstalt des jeweiligen Bundeslandes Ansprechpartner für Beschwerden oder Anfragen. Alternativ steht die ursprüngliche Einrichtung der Länder "jugendschutz.net" als Hotline für Beschwerden zur Verfügung.
Die Entscheidung über mögliche Verstöße liegt - wie auch beim Rundfunk - bei der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Diese kooperiert u. a. mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, um im Bereich der Online-Angebote eine enge Abstimmung der Jugendschutz-Institutionen zu erzielen.
Wie im Rundfunk, so sind auch im Internet viele Inhalte generell unzulässig. So darf auch hier nicht zur Gewalt aufgerufen werden, Gewalt-, Tier- und Kinderpornographie verbreitet werden, kein nationalsozialistisches Gedankengut zur Schau gestellt oder in sonstiger Weise strafrechtlich Relevantes dargestellt werden.
Bestimmte Inhalte, die im Rundfunk nicht frei verbreitet werden dürfen, können jedoch im Internet angeboten werden, wenn entsprechende Jugendschutzvorkehrungen getroffen werden. Zu den Anforderungen an diese Vorkehrungen hat die KJM umfangreiche Kriterien entwickelt und bereits eine Reihe von Systemen dieser sogen. "Geschlossenen Benutzergruppen" positiv bewertet. Einzelheiten hierzu finden Sie unmittelbar im Internetangebot der KJM.
Auch im Internet gilt zudem das Prinzip der "regulierten Selbstregulierung". Von der KJM anerkannte Selbstkontrolleinrichtungen verfügen über zahlreiche Aufsichtskompetenzen; auch hier obliegt den Landesmedienanstalten und der KJM allerdings eine Missbrauchskontrolle.
Sollten Sie Bedenken hinsichtlich spezieller Internetseiten, die Ihnen aufgefallen sind, oder allgemeine Fragen zum Jugendschutz im Internet haben, kontaktieren Sie uns. Alternativ können Sie sich im Falle von Beschwerden zu Internetseiten unmittelbar an jugendschutz.net wenden, dort finden Sie ein Beschwerdeformular.