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ZU FRÜH: FÜR KINDER UNGEEIGNETE SENDUNGEN

"Action- und Horrorfilme sind Geschmackssache. Aber bitte nicht zu jeder Sendezeit. Meine Kinder können so was überhaupt noch nicht verarbeiten!"

Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten hat eine große gesellschaftliche Bedeutung. Dementsprechend werden vom Gesetzgeber Medieninhalte, die von Minderjährigen emotional nicht verarbeitet werden können, als jugendgefährdend bzw. entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft. Dazu können z.B. schockierende Handlungsstränge in Filmen zählen, die keine Lösung für den jungen Zuschauer aufzeigen [...].

Schutz durch Sendezeiten
Sendungen, die als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft werden, sind nicht per se verboten. Aber sie unterliegen Beschränkungen in der Sendezeit. Der Fernseh- oder Radiosender muss dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche sie üblicherweise nicht wahrnehmen können. [...]

Schutz durch Technik
Eine andere Möglichkeit ist die Zugangskontrolle zu jugendschutzrelevanten Medien, z. B. durch eine gesonderte Jugendschutzsperre. [...] Für die Internetnutzung wären Jugendschutzprogramme eine ähnlich funktionierende Alternative. Allerdings ist bislang noch keine anerkannte Software auf dem Markt.

Ausführlichere Informationen zu diesen Themen finden Sie zudem in der Broschüre 'Mediennutzerschutz', die zum Download und zur Bestellung bereitsteht.

EINSTUFUNG DER SENDUNG

SENDEZEIT

Uneingeschränkt geeignet für Kinder

Keine Sendezeitbegrenzung

Nicht geeignet für Kinder unter 6 Jahren

Ausstrahlung ab 18 Uhr

Nicht geeignet für Kinder unter 12 Jahren

Ausstrahlung ab 20 Uhr

Nicht geeignet für Kinder unter 16 Jahren

Ausstrahlung ab 22 Uhr

Nicht geeignet für Kinder unter 18 Jahren

Ausstrahlung ab 23 Uhr