"Ganz zufällig habe ich im Internet Fotos von mir auf einer Party gefunden. Dabei hat mich niemand gefragt, ob das okay ist. Wie kann ich mich wehren?"
Jeder Mensch besitzt zum Schutz seiner Persönlichkeit das sogenannte Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass Bilder und Filmaufnahmen von ihm keinesfalls ohne seine Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Wieso diese Regelung sinnvoll ist, zeigt ein Beispiel. Jemand stellt auf seine Website ein Foto von einer Party, auf dem ein anderer leicht angeheitert zu sehen ist. Da dieser sich aber unlängst auf einen neuen Job beworben hatte, recherchiert der Personalverantwortliche ein wenig im Internet und findet prompt das unvorteilhafte Foto - ärgerlich für alle Beteiligten. Hier ist das Recht am eigenen Bild verletzt worden. Ähnliches gilt übrigens auch für das Recht am gesprochenen Wort, wenn jemand aus irgendeinem Grund aufgenommen worden ist.
Ihre Möglichkeiten
Wurde Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, können Sie sich persönlich gegen den Anbieter einer Website oder einen Rundfunkveranstalter wehren.
Sie haben rechtliche Ansprüche, zum Beispiel auf Unterlassung oder eine Gegendarstellung. Allerdings müssen Sie sich im Streitfall an ein Zivilgericht wenden, die LfM ist daran nicht beteiligt.
Ausführlichere Informationen zu diesen Themen finden Sie zudem in der Broschüre 'Mediennutzerschutz', die zum Download und zur Bestellung bereitsteht.