Bürgerfunk in NRW
In allen 45 Verbreitungsgebieten des nordrhein-westfälischen Lokalfunks steht täglich eine Stunde Programm für selbstgestaltete Radiobeiträge und -sendungen zur Verfügung - das ist der Bürgerfunk.
Der Gesetzgeber hat im Landesmediengesetz NRW die Grundlage für Bürger und Bürgerinnen geschaffen, sich am Lokalfunk zu beteiligen - den sogenannten Bürgerfunk.
Jeden Tag zwischen 21.00 und 22.00 Uhr kommen so landesweit viele ehrenamtliche Radiomacher zu Wort, berichten über lokale Ereignisse und präsentieren sich und ihre selbstverfassten Themen einem großen Radiopublikum.
Das Bürgerfunkprogramm selbst orientiert sich dabei an Rahmenbedingungen, die in Form eines Funktionsauftrags Eingang ins Gesetz gefunden haben:
- „Der Bürgerfunk im lokalen Hörfunk dient dazu, das lokale Informationsangebot zu ergänzen und den Erwerb von Medienkompetenz, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, zu ermöglichen und damit auch zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beizutragen.“
Die Zertifizierung, weiterführende Qualifizierungsangebote und insbesondere der Medienkompetenzerwerb in Form von Radioprojektarbeit an den Schulen in NRW sind zentrale Aufgaben im Bürgerfunk, die von der LfM auf Antrag gefördert werden können.
Voraussetzung für die Teilnahme am Bürgerfunk ist der Nachweis einer "geeigneten Qualifizierung", die in zahlreichen Kursangeboten in NRW erworben werden kann und mit einem Zertifikat bescheinigt wird.
Wer wann, wie und in welcher Form und zu welchen Bedingungen den Bürgerfunk in NRW nutzen darf, ist in der
Nutzungssatzung und in der
Qualifizierungsrichtlinie beschrieben.
Ihr Ansprechpartner in der LfM:
Peter Schwarz
E-Mail:
buergerfunk@lfm-nrw.de
Grundlagen der Nutzung und Förderung

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