Die Adressen der 14 Landesmedienanstalten finden Sie hier.
Die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten innerhalb der ALM erfolgt über die Direktorenkonferenz (DLM), die Gremienvorsitzendenkonferenz und die Gesamtkonferenz.
In der DLM werden die der ALM zugewiesenen Aufgaben bearbeitet. Dazu hat die DLM Gemeinsame Stellen eingesetzt.
Die Einzelheiten der Zusammenarbeit in den Gemeinsamen Stellen regeln gesonderte Geschäfts- und Verfahrensordnungen (www.die-medienanstalten.de).
Die Direktorenkonferenz (DLM) besteht aus den gesetzlichen
Vertretern oder Geschäftsführern der Mitgliedsanstalten. In der DLM
werden die der Arbeitsgemeinschaft zugewiesenen Aufgaben,
insbesondere bei und nach der Zulassung von bundesweiten
Rundfunkangeboten, zum Jugendschutz und zu den Werbebestimmungen
bearbeitet. Der in die DLM entsandte Vertreter der geschäftsführenden
Anstalt übernimmt den Vorsitz der Direktorenkonferenz.
Die Gremienvorsitzendenkonferenz besteht aus den Vorsitzenden
der Beschlußgremien der Mitgliedsanstalten. In der
Gremienvorsitzendenkonferenz werden Angelegenheiten beraten, die in
der Medienpolitik und für die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten
von Bedeutung sind. Den Vorsitz übernimmt der Gremienvorsitzende der
geschäftsführenden Anstalt.
Die Gesamtkonferenz besteht aus der Direktorenkonferenz und der
Gremienvorsitzenden-Konferenz. In der Gesamtkonferenz wird über
Angelegenheiten beschlossen, die für das duale Rundfunksystem von
grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind. Dazu gehören
insbesondere Fragen der Programmentwicklung des privaten Rundfunks.
Im übrigen ist eine Angelegenheit dann zu behandeln, wenn mindestens
vier Mitgliedsanstalten dies beantragen. Die Gesamtkonferenz beauftragt
eine Landesmedienanstalt mit der Geschäftsführung der
Arbeitsgemeinschaft für die Dauer von jeweils zwei Jahren.













