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Aufsicht im Internet als Aufgabe der LfM

Entgegen einer verbreiteten Meinung ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Auch hier gibt es Regeln und Gesetze, die zum Beispiel für Anbieter von pornografischen Inhalten gelten. Wer in Deutschland registrierte Internetseiten betreibt, auf denen beispielsweise sexuelle Handlungen deutlich gezeigt werden, muss für eine Zugangskontrolle seiner Besucher sorgen. Dabei reicht es nicht aus, einen Button „Ja, ich bin 18 Jahre alt“ auf seine Startseite zu setzen. Ein persönlicher Kontakt – wie etwa beim PostIdent-Verfahren der Deutschen Post – ist zur Identifizierung des jeweiligen Nutzers zwingend erforderlich.

Bestimmt haben auch Sie schon einmal im Internet eine Seite gefunden, die Ihnen fragwürdig, anstößig oder sogar kriminell vorkam. Möglicherweise handelte es sich auch um pornografische oder aber um rechtsextreme Inhalte, die Ihnen unangenehm aufgefallen sind.

Wichtig zu wissen für Sie ist:
Verstößt ein Internetangebot gegen geltendes Recht, können Sie als Nutzer selbstverständlich dagegen vorgehen. Die LfM hilft Ihnen dabei.

Sie überwacht Internetangebote auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Im Wesentlichen sind dies im Bereich des Internets Fragen des Jugendmedienschutzes. Die Zuständigkeit für die Aufsichtsfunktion ergibt sich dabei durch den Sitz des Domaininhabers eines Internetangebots. Ist ein Internetangebot mit Sitz in NRW gemeldet, so kann die LfM weiterhelfen. Leider sind uns bei Internetangeboten mit Sitz im Ausland rechtlich die Hände gebunden. Nichtsdestotrotz gibt es einen sehr fruchtbaren, internationalen Austausch mit Hilfe von jugendschutz.net, der länderübergreifenden Stelle der Bundesländer für Jugendschutz im Internet, weshalb auch hier ein Hinweis an uns sehr zielführend sein kann.

Sind Sie sich unsicher, kontaktieren Sie uns. Wir kümmern uns entweder selbst um Ihr Anliegen oder leiten es an die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen weiter.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Problemfelder im Internet, wie die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes, den Bereich der Impressumspflicht sowie der Persönlichkeitsrechte geben.