Aufsicht im Fernsehen als Aufgabe der LfM
Das Fernsehen ist mit seinem nahezu unüberschaubaren Programmangebot fester Bestandteil des täglichen Lebens. Doch leider sind die ausgestrahlten Inhalte nicht immer so gut, wie die Zuschauer es gerne hätten. Oft genug bieten Fernsehbilder Anlass für Ärger, Entsetzen oder Unverständnis. Bisweilen werden im Fernsehen jedoch nicht nur geschmacklich prekäre, sondern auch objektiv rechtswidrige Inhalte geboten.
Verstößt ein Sender mit der Ausstrahlung eines Formats gegen geltendes Recht, können Sie als Nutzer selbstverständlich dagegen vorgehen. Die LfM hilft Ihnen dabei.
Die LfM überwacht Fernsehangebote auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Im Wesentlichen sind dies Fragen des Jugendschutzes und der Werbung, aber auch die Einhaltung der sogenannten Allgemeinen Programmgrundsätze, wie etwa die Achtung der Menschenwürde oder die journalistische Sorgfaltspflicht, wird überprüft.
Die Landesmedienanstalten haben die Aufsicht über den privaten Rundfunk in Deutschland arbeitsteilig organisiert. Die Zuständigkeit für die Aufsichtsfunktion hat hierbei die Landesmedienanstalt, die dem Sender die entsprechende Sendelizenz erteilt hat.
Eine Übersicht über die durch die LfM vorgenommenen Lizenzierungen finden Sie hier.
Wann immer Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns. Wir kümmern uns entweder selbst um Ihr Anliegen oder leiten es an die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen weiter.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Problemfelder im Fernsehen, wie das Lokalfernsehen, der Bereich der Werbung, die Besonderheiten im Bereich Gewinnspiele, die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes und der Programmgrundsätze, sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte geben.
Jugendmedienschutz im Fernsehen













