4.03.2009
Eine Wanne voller Geld!
Freiwillige Vereinbarungen regelten bislang Gewinnspiele in
Fernsehen und Hörfunk. Jetzt gibt es erstmals eine rechtliche verbindliche Satzung.

© Kabel1
"Monikas Vater hat fünf Töchter. Lele, Lala, Lulu, Lolo... Wie heißt die fünfte Tochter?"
Mit solchen Kopfnüssen fordern Fernsehsender ihre Zuschauer in deutschen Wohnzimmern heraus. Fünfzig Cent
kostet ein Anruf bei einem Gewinnspiel in der Regel. Ein Einsatz, der vielen gering erscheint, sind doch
nicht selten am Ende mehrere Tausend Euro zu erzielen. Theoretisch.Praktisch aber stehen bei "Monika" entweder
alle Zuschauer auf der Leitung, oder aber die Sender wollen partout niemanden gewinnen lassen.
Die Antwort liegt auf der Hand und der Moderator preist trotzdem Stunde um Stunde die Wanne voller Geld an,
die es bei richtiger Beantwortung der Frage zu gewinnen gäbe. Nur kein Anrufer landet im Studio. Ein Schelm,
der da an Manipulation denkt. Der Medienaufsicht jedenfalls genügten die freiwilligen Vereinbarungen der
Veranstalter von Gewinnspielsendungen und Gewinnspielen nicht mehr. Eine rechtlich verbindliche Regelung
musste her. Die ist jetzt fertig, heißt Gewinnspielsatzung und tritt in Kraft, sobald sie von allen
Landesmedienanstalten in den jeweiligen Gesetzesblättern veröffentlich wurde. Verantwortlich dafür zeichnet
die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Ihr Vorsitzender Thomas Langheinrich erläutert die Satzung
im Gespräch mit funkfenster online.
Das Interview
Archiv 2008
20.02.2008
Ausgepöbelt?
Jugendschützer verhängen 100.000
Euro Bußgeld gegen RTL wegen der Casting-Show DSDS.
Das
TV-Format "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS)
ist nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz
der Landesmedienanstalten (KJM) geeignet, die Entwicklung
von Kindern zu beeinträchtigen. Der Privatsender RTL,
in dessen Programm die Show läuft, soll daher ein Bußgeld
in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Nach Einschätzung
der KJM verstieß RTL mit vier Folgen der derzeit laufenden
fünften Staffel gegen Jugendschutzbestimmungen. Die Kommission
kritisierte das "herabwertende Verhalten der Jury"
und monierte vor allem die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte
durch RTL. Der Privatsender erklärte Zeitungsberichten
zufolge, die KJM habe die Sendung vorverurteilt. Man wolle
zunächst den Bußgeldbescheid abwarten
Der ganze Artikel
Archiv 2007
06.11.2007
Regulierte Selbstregulierung
Vor zehn Jahren wurde die Freiwillige
Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) in Deutschland gegründet.
Über
fünfzig Millionen Menschen nutzen in Deutschland regelmäßig
das Internet. Ein Großteil davon sind Kinder und Jugendliche.
Sie verbringen mit diesem Medium täglich mehr Zeit als
mit dem Fernsehen. Online-Spiele, interaktive Chats, Kontaktbörsen
und Videoportale im Netz haben in der Freizeitgestaltung von
Jugendlichen ihren festen Platz. Problematisch ist nur, dass
Jugendliche im Internet auch freien Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden
Inhalten haben. Dazu zählen zum Beispiel auch pornografische
Seiten. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)
müssen diese Inhalte nun stärker vor Jugendlichen
geschützt werden. Zudem hat jugendschutz.net, das Prüflabor
der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), erneut erhebliche
Defizite bei Jugendschutzfiltern im Internet festgestellt.
Dabei gibt es durchaus eine Kontrolle des Internets in Bezug
auf jugendgefährdende Inhalte. Die Freiwillige Selbstkontrolle
Multimedia (FSM), ein Prüfinstrument der Internetbranche,
begeht in diesem Monat ihr zehnjähriges Bestehen. funkfenster
online zum Stand der Dinge in Sachen Jugendschutz im Internet.
Der ganze Artikel
12.10.2007
Zwei Sonnensysteme
Die "Initiative Qualität im Journalismus"
tagte in Berlin. Es ging um das Spannungsfeld zwischen Publikum
und Medien.
Programmkritik
ist in Deutschland etwas für die Feuilletons oder fürs Wohnzimmersofa.
Mal äußert sie sich kulturkritisch und mal ganz einfach durch
den Kanalwechsel per Fernbedienung. Darüber hinaus aber kommen
öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche Medien und
ihr Publikum nur selten miteinander in Kontakt, um über Fragen
der Programmqualität zu diskutieren. Dabei sind Standards
in kaum einem Bereich so wichtig wie in den Medien. Nur, an
wen wendet sich der aufgebrachte Zuschauer, wenn er sich beschweren
will? Das hängt zunächst einmal davon ab, um welchen Sender
es geht. Denn im dualen Rundfunksystem Deutschlands gibt es
auch beim Beschwerdemanagement zwei Sonnensysteme - was die
Sache für die Kundschaft nicht leichter macht. Das hat die
Initiative Qualität im Journalismus (IQ) erkannt und zum vierten
Mal ein Diskussionsforum organisiert. "Medien und Publikum:
Partnerschaft der Qualität?" - um diese Frage ging es am 8.
Oktober in Berlin.
Der ganze Artikel
05.07.2007
Regulierung von IP-TV:
"Es ist ein Irrtum, dass man im Netz keine Lizenz braucht"
Norbert Schneider im Gespräch
Im
Internet gibt es immer mehr Angebote, die sich durch nichts
von klassischen TV-und Radiosendern unterscheiden - außer
in der fehlenden Lizenz. Doch wo zieht man die Grenze? Und
hilft dabei die neue EU-Fernsehrichtlinie, die zwischen linearen
und nicht-linearen Angeboten unterscheidet? Ein neues Strukturpapier
der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz
(GSPWM) der Landesmedienanstalten will für mehr Klarheit
in Regulierungsfragen sorgen. Zentraler Punkt: Rundfunkangebote
im Netz sind zu lizenzieren.
Das Interview
16.01.2007
Im Auftrag der Kinder
Jugendschutz im Internet - eine Aufgabe,
die 2003 den Landesmedienanstalten in Deutschland übertragen
worden ist.

Holger Girbig, Bereichsleiter Aufsicht (LfM)
Kinderposenseiten,
Rechtsradikalismus, Gewaltvideos - tägliches Brot für
die Mitarbeiter der Landesmedienanstalten in Deutschland.
Sie gehen seit der Verabschiedung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages
Beschwerden von Internetnutzern über jugendgefährdende
Inhalte im Netz nach. In Kooperation mit der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) und "jugendschutz.net"
sind die Landesmedienanstalten für die Aufsicht über
den Jugendschutz im Internet zuständig. Ein Job, der
nicht immer Freude macht, aber in der virtuellen Welt der
unbegrenzten (Un-)Möglichkeiten immer notwendiger wird.
funkfenster online hat mit Holger Girbig, Bereichsleiter Aufsicht
der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), gesprochen.
Das Interview
Archiv 2006
22.11.2006
Zielgruppe Christen
"Message im Medium - Zur Zulässigkeit
religiöser Fernsehsendungen". Eine Tagung der Gemeinsamen
Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der DLM (GSPWM).
Glaube im Fernsehen nach herkömmlichem Muster -
der ZDF-Fernsehgottesdienst.
Am
24. Dezember dieses Jahres, Heiligabend, geht es los. Der
religiöse Sender "Trinita TV" startet sein
Programm. Ob das der erste Schritt zum Einstieg der elektronischen
Kirche nach US-Muster in Deutschland ist, wird sich zeigen.
"Televangelisten", so das Fachwort für diese
Art von Fernsehpredigern, scheinen jedenfalls auf dem Weg
nach Europa zu sein. Hinter "Trinita TV" steht die
Trinity TV GmbH mit Sitz in München, die nach eigenem
Bekunden zur US-Firma Trinity TV Inc. gehört. Die Muttergesellschaft
produziere im kalifornischen Los Angeles religiöse TV-Programme,
heißt es auf Website der "Trinita TV". Solche
Kanäle, so warnen Kenner der Szene, seien geprägt
vom Fundamentalismus der christlichen Rechten in den USA.
Ihr Einfluss, auch auf die republikanische Partei unter Präsident
George W. Bush, sei mittlerweile so stark, dass sich nicht
einmal mehr die Regulierungsbehörde FCC traue, Televangelisten-Kanäle
zu regulieren, monieren Medienexperten wie Reverend William
F. Fore. Drohen also US-amerikanische Verhältnisse in
Deutschland? Eine Frage, mit der sich die Tagung "Message
im Medium" der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und
Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten am 21. November
in Düsseldorf beschäftigte.
[ Der ganze Artikel ]
21.11.2006
Die Medienschlacht von Armageddon
In den USA führen fundamentalistische
Fernsehprediger wie Pat Robertson mächtige TV-Konzerne.
Droht auch in Deutschland der Einstieg der "Televangelisten"?
Reverend William F. Fore
© funkfenster online
240 religiöse TV-Sender gibt es in
den USA, die Zahl der christlichen Radioprogramme geht in
die Tausende. Längst sind Senderketten wie das Christian
Broadcasting Network (CBN) zu Multi-Millionen-Dollar-Unternehmen
geworden. Die Evangelikalen, christliche Fundamentalisten,
sind eine mächtige Kaste in den USA, zu der auch Präsident
George Bush gehört. Ihre Botschaft ist klar und deutlich.
Nur wer zu uns gehört, der wird die Schlacht zwischen
Gut und Böse überleben. Und jetzt zieht es Unternehmen
wie Trinity TV Inc. auch nach Deutschland. Ihr Lizenzantrag
wurde im letzten Sommer von der Gemeinsamen Stelle Programm,
Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten
zunächst abgelehnt. Nach Änderungen am Sendekonzept
ist eine Lizenz erteilt worden und das Programm wird am 24.
Dezember als "Trinita TV" auf Sendung gehen. Dieses
Beispiel wirft die Frage nach dem weiteren Vorgehen der Regulierungsbehörden
auf. Dies war das Thema der GSPWM-Tagung "Message im
Medium - Zur Zulässigkeit religiöser Fernsehprogramme"
am 21. November in Düsseldorf. funkfenster online hat
mit dem Gastreferenten Reverend William F. Fore, einem US-Theologen
und Medienexperten, gesprochen.
[ Das Interview ]
[ Der Tagungsbericht ]
Archiv 2005
Keine Veröffentlichungen
Archiv 2004
Keine Veröffentlichungen
Archiv 2003
Keine Veröffentlichungen
Archiv 2002
21.11.2002
Sanfte Obhut
Der neue Jugendmedienschutz: Ein echter
Fortschritt sagen die einen die anderen halten die
Gesetzesnovelle für teuer und umständlich.
Alles neu, aber nicht unbedingt einfacher. So
lassen sich vereinfacht die neuen Regeln in Sachen Jugendmedienschutz
zusammenfassen. Die Details: Fernsehen und Internet kommen
unter das Dach eines gemeinsamen Jugendmedienschutz-Gesetzes.
Außerdem werden Selbstkontrolleinrichtungen wie die Freiwillige
Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) oder die Freiwillige
Selbstkontrolle Multimedia - Diensteanbieter (FSM) gestärkt.
Sie stehen künftig unter der sanften Obhut der Landesmedienanstalten
und der neuen Länderbehörde "Kommission für Jugendmedienschutz"
(KJM).
[ mehr... ]
Wie reguliert man das Netz? Und tut man es überhaupt? Um diese Fragen ging es auf
einer internationalen Tagung, veranstaltet vom Regierungspräsidium Düsseldorf und der Landesanstalt
für Medien NRW (LfM).
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Verwaltungsgericht bestätigt: Massive
Programmänderungen stellen die Position von "TM3"
im nordrhein-westfälischen Kabelnetz in Frage