funkfenster online lfrZur LfM StartseiteZur funkfenster online StartseiteE-Mail an die Redaktion

 

Medienregulierung


Archiv 2009


4.03.2009
Eine Wanne voller Geld!
Freiwillige Vereinbarungen regelten bislang Gewinnspiele in Fernsehen und Hörfunk. Jetzt gibt es erstmals eine rechtliche verbindliche Satzung.

Kabel1
© Kabel1

"Monikas Vater hat fünf Töchter. Lele, Lala, Lulu, Lolo... Wie heißt die fünfte Tochter?" Mit solchen Kopfnüssen fordern Fernsehsender ihre Zuschauer in deutschen Wohnzimmern heraus. Fünfzig Cent kostet ein Anruf bei einem Gewinnspiel in der Regel. Ein Einsatz, der vielen gering erscheint, sind doch nicht selten am Ende mehrere Tausend Euro zu erzielen. Theoretisch.Praktisch aber stehen bei "Monika" entweder alle Zuschauer auf der Leitung, oder aber die Sender wollen partout niemanden gewinnen lassen. Die Antwort liegt auf der Hand und der Moderator preist trotzdem Stunde um Stunde die Wanne voller Geld an, die es bei richtiger Beantwortung der Frage zu gewinnen gäbe. Nur kein Anrufer landet im Studio. Ein Schelm, der da an Manipulation denkt. Der Medienaufsicht jedenfalls genügten die freiwilligen Vereinbarungen der Veranstalter von Gewinnspielsendungen und Gewinnspielen nicht mehr. Eine rechtlich verbindliche Regelung musste her. Die ist jetzt fertig, heißt Gewinnspielsatzung und tritt in Kraft, sobald sie von allen Landesmedienanstalten in den jeweiligen Gesetzesblättern veröffentlich wurde. Verantwortlich dafür zeichnet die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Ihr Vorsitzender Thomas Langheinrich erläutert die Satzung im Gespräch mit funkfenster online.
Das Interview

 


Archiv 2008


20.02.2008
Ausgepöbelt?
Jugendschützer verhängen 100.000 Euro Bußgeld gegen RTL wegen der Casting-Show DSDS.

Deutschland sucht den Superstar - LogoDas TV-Format "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) ist nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) geeignet, die Entwicklung von Kindern zu beeinträchtigen. Der Privatsender RTL, in dessen Programm die Show läuft, soll daher ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Nach Einschätzung der KJM verstieß RTL mit vier Folgen der derzeit laufenden fünften Staffel gegen Jugendschutzbestimmungen. Die Kommission kritisierte das "herabwertende Verhalten der Jury" und monierte vor allem die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte durch RTL. Der Privatsender erklärte Zeitungsberichten zufolge, die KJM habe die Sendung vorverurteilt. Man wolle zunächst den Bußgeldbescheid abwarten
Der ganze Artikel

 


Archiv 2007


06.11.2007
Regulierte Selbstregulierung
Vor zehn Jahren wurde die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) in Deutschland gegründet.

Logo FSM

Über fünfzig Millionen Menschen nutzen in Deutschland regelmäßig das Internet. Ein Großteil davon sind Kinder und Jugendliche. Sie verbringen mit diesem Medium täglich mehr Zeit als mit dem Fernsehen. Online-Spiele, interaktive Chats, Kontaktbörsen und Videoportale im Netz haben in der Freizeitgestaltung von Jugendlichen ihren festen Platz. Problematisch ist nur, dass Jugendliche im Internet auch freien Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten haben. Dazu zählen zum Beispiel auch pornografische Seiten. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen diese Inhalte nun stärker vor Jugendlichen geschützt werden. Zudem hat jugendschutz.net, das Prüflabor der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), erneut erhebliche Defizite bei Jugendschutzfiltern im Internet festgestellt. Dabei gibt es durchaus eine Kontrolle des Internets in Bezug auf jugendgefährdende Inhalte. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM), ein Prüfinstrument der Internetbranche, begeht in diesem Monat ihr zehnjähriges Bestehen. funkfenster online zum Stand der Dinge in Sachen Jugendschutz im Internet.
Der ganze Artikel

 

12.10.2007
Zwei Sonnensysteme
Die "Initiative Qualität im Journalismus" tagte in Berlin. Es ging um das Spannungsfeld zwischen Publikum und Medien.

Logo IQ

Programmkritik ist in Deutschland etwas für die Feuilletons oder fürs Wohnzimmersofa. Mal äußert sie sich kulturkritisch und mal ganz einfach durch den Kanalwechsel per Fernbedienung. Darüber hinaus aber kommen öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche Medien und ihr Publikum nur selten miteinander in Kontakt, um über Fragen der Programmqualität zu diskutieren. Dabei sind Standards in kaum einem Bereich so wichtig wie in den Medien. Nur, an wen wendet sich der aufgebrachte Zuschauer, wenn er sich beschweren will? Das hängt zunächst einmal davon ab, um welchen Sender es geht. Denn im dualen Rundfunksystem Deutschlands gibt es auch beim Beschwerdemanagement zwei Sonnensysteme - was die Sache für die Kundschaft nicht leichter macht. Das hat die Initiative Qualität im Journalismus (IQ) erkannt und zum vierten Mal ein Diskussionsforum organisiert. "Medien und Publikum: Partnerschaft der Qualität?" - um diese Frage ging es am 8. Oktober in Berlin.
Der ganze Artikel

 

05.07.2007
Regulierung von IP-TV:
"Es ist ein Irrtum, dass man im Netz keine Lizenz braucht"
Norbert Schneider im Gespräch

NetzwerkkabelIm Internet gibt es immer mehr Angebote, die sich durch nichts von klassischen TV-und Radiosendern unterscheiden - außer in der fehlenden Lizenz. Doch wo zieht man die Grenze? Und hilft dabei die neue EU-Fernsehrichtlinie, die zwischen linearen und nicht-linearen Angeboten unterscheidet? Ein neues Strukturpapier der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten will für mehr Klarheit in Regulierungsfragen sorgen. Zentraler Punkt: Rundfunkangebote im Netz sind zu lizenzieren.
Das Interview

 

16.01.2007
Im Auftrag der Kinder
Jugendschutz im Internet - eine Aufgabe, die 2003 den Landesmedienanstalten in Deutschland übertragen worden ist.

Foto - Holger Girbig
Holger Girbig, Bereichsleiter Aufsicht (LfM)

Kinderposenseiten, Rechtsradikalismus, Gewaltvideos - tägliches Brot für die Mitarbeiter der Landesmedienanstalten in Deutschland. Sie gehen seit der Verabschiedung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages Beschwerden von Internetnutzern über jugendgefährdende Inhalte im Netz nach. In Kooperation mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und "jugendschutz.net" sind die Landesmedienanstalten für die Aufsicht über den Jugendschutz im Internet zuständig. Ein Job, der nicht immer Freude macht, aber in der virtuellen Welt der unbegrenzten (Un-)Möglichkeiten immer notwendiger wird. funkfenster online hat mit Holger Girbig, Bereichsleiter Aufsicht der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), gesprochen.
Das Interview

 


Archiv 2006


22.11.2006
Zielgruppe Christen
"Message im Medium - Zur Zulässigkeit religiöser Fernsehsendungen". Eine Tagung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der DLM (GSPWM).

Foto - ZDF-Fernsehgottesdienst
Glaube im Fernsehen nach herkömmlichem Muster - der ZDF-Fernsehgottesdienst.

Am 24. Dezember dieses Jahres, Heiligabend, geht es los. Der religiöse Sender "Trinita TV" startet sein Programm. Ob das der erste Schritt zum Einstieg der elektronischen Kirche nach US-Muster in Deutschland ist, wird sich zeigen. "Televangelisten", so das Fachwort für diese Art von Fernsehpredigern, scheinen jedenfalls auf dem Weg nach Europa zu sein. Hinter "Trinita TV" steht die Trinity TV GmbH mit Sitz in München, die nach eigenem Bekunden zur US-Firma Trinity TV Inc. gehört. Die Muttergesellschaft produziere im kalifornischen Los Angeles religiöse TV-Programme, heißt es auf Website der "Trinita TV". Solche Kanäle, so warnen Kenner der Szene, seien geprägt vom Fundamentalismus der christlichen Rechten in den USA. Ihr Einfluss, auch auf die republikanische Partei unter Präsident George W. Bush, sei mittlerweile so stark, dass sich nicht einmal mehr die Regulierungsbehörde FCC traue, Televangelisten-Kanäle zu regulieren, monieren Medienexperten wie Reverend William F. Fore. Drohen also US-amerikanische Verhältnisse in Deutschland? Eine Frage, mit der sich die Tagung "Message im Medium" der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten am 21. November in Düsseldorf beschäftigte.
[ Der ganze Artikel ]

 


21.11.2006
Die Medienschlacht von Armageddon
In den USA führen fundamentalistische Fernsehprediger wie Pat Robertson mächtige TV-Konzerne. Droht auch in Deutschland der Einstieg der "Televangelisten"?

Reverend William F. Fore
Reverend William F. Fore
© funkfenster online

240 religiöse TV-Sender gibt es in den USA, die Zahl der christlichen Radioprogramme geht in die Tausende. Längst sind Senderketten wie das Christian Broadcasting Network (CBN) zu Multi-Millionen-Dollar-Unternehmen geworden. Die Evangelikalen, christliche Fundamentalisten, sind eine mächtige Kaste in den USA, zu der auch Präsident George Bush gehört. Ihre Botschaft ist klar und deutlich. Nur wer zu uns gehört, der wird die Schlacht zwischen Gut und Böse überleben. Und jetzt zieht es Unternehmen wie Trinity TV Inc. auch nach Deutschland. Ihr Lizenzantrag wurde im letzten Sommer von der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten zunächst abgelehnt. Nach Änderungen am Sendekonzept ist eine Lizenz erteilt worden und das Programm wird am 24. Dezember als "Trinita TV" auf Sendung gehen. Dieses Beispiel wirft die Frage nach dem weiteren Vorgehen der Regulierungsbehörden auf. Dies war das Thema der GSPWM-Tagung "Message im Medium - Zur Zulässigkeit religiöser Fernsehprogramme" am 21. November in Düsseldorf. funkfenster online hat mit dem Gastreferenten Reverend William F. Fore, einem US-Theologen und Medienexperten, gesprochen.
[ Das Interview ]
[ Der Tagungsbericht ]

 


Archiv 2005


Keine Veröffentlichungen


Archiv 2004


Keine Veröffentlichungen


Archiv 2003


Keine Veröffentlichungen


Archiv 2002


21.11.2002
Sanfte Obhut
Der neue Jugendmedienschutz: Ein echter Fortschritt sagen die einen – die anderen halten die Gesetzesnovelle für teuer und umständlich.


Talkshows - im Visier des Jugendmedien- schutzes © Pro Sieben

Alles neu, aber nicht unbedingt einfacher. So lassen sich vereinfacht die neuen Regeln in Sachen Jugendmedienschutz zusammenfassen. Die Details: Fernsehen und Internet kommen unter das Dach eines gemeinsamen Jugendmedienschutz-Gesetzes. Außerdem werden Selbstkontrolleinrichtungen wie die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) oder die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia - Diensteanbieter (FSM) gestärkt. Sie stehen künftig unter der sanften Obhut der Landesmedienanstalten und der neuen Länderbehörde "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM).
[ mehr... ]

 

18.09.2002
Freiheit - nicht schrankenlos
"Hass und Gewalt im Internet" - ein vermeintlich anarchisch-freies Medium stößt an seine Grenzen.

Wie reguliert man das Netz? Und tut man es überhaupt? Um diese Fragen ging es auf einer internationalen Tagung, veranstaltet vom Regierungspräsidium Düsseldorf und der Landesanstalt für Medien NRW (LfM).
[ mehr... ]

 


Archiv 2001


10.09.2001
Kabelplatz gefährdet

Verwaltungsgericht bestätigt: Massive Programmänderungen stellen die Position von "TM3" im nordrhein-westfälischen Kabelnetz in Frage

"TM3" (jetzt "Neun live") soll nach Meinung der Landesanstalt für Rundfunk NRW (LfR) seinen Platz im NRW-Kabelnetz an den Informationssender N24 abgeben. Eine diesbezügliche Entscheidung der LfR vom Sommer letzten Jahres hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt. Jetzt will "Neun live" vor die nächste Instanz ziehen. Zu den Gründen für die Rückstufung des Senders im NRW-Kabelnetz ein Interview mit dem LfR-Pressesprecher Peter Widlok.
[ mehr... ]

VOLLTEXTSUCHE
ARCHIV

Ältere Artikel aus dieser Rubrik:

Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004
Jahrgang 2003
Jahrgang 2002

EMPFEHLEN
Diese Seite weiterempfehlen


[to top]
© Copyright Landesanstalt für Medien NRW (LfM) • Impressum