|
05.07.2007
Regulierung von IP-TV:
"Es ist ein Irrtum, dass man im Netz keine Lizenz braucht"
Norbert Schneider im Gespräch

Norbert Schneider - Bild: Fox Foto Uwe Völkner
Im
Internet gibt es immer mehr Angebote, die sich durch nichts
von klassischen TV-und Radiosendern unterscheiden - außer
in der fehlenden Lizenz. Doch wo zieht man die Grenze? Und
hilft dabei die neue EU-Fernsehrichtlinie, die zwischen linearen
und nicht-linearen Angeboten unterscheidet? Ein neues Strukturpapier
der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz
(GSPWM) der Landesmedienanstalten will für mehr Klarheit
in Regulierungsfragen sorgen. Zentraler Punkt: Rundfunkangebote
im Netz sind zu lizenzieren.
Funkfenster online sprach mit Norbert Schneider,
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und Vorsitzender
der GSPWM.
funkfenster online: Was war der Anlass für
die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz
(GSPWM) der Landesmedienanstalten, zu konkretisieren, was
im Internet Rundfunk ist?
Schneider: Neben Kabel, Satellit, Terrestrik
- und demnächst auch mobilen Plattformen - rückt
das Internet als Plattform zur Verbreitung von Rundfunk und
Telemedien immer näher heran. Wichtig ist für uns
die Frage: Was müssen wir eigentlich mit Blick auf die
Internetangebote lizenzieren? Wenn wir davon ausgehen, dass
es eine Plattform- oder Technologieneutralität gibt,
dann kann die Definition, ob ein Angebot Rundfunk ist, nicht
davon abhängen, auf welcher Plattform es ausgespielt
wird. Tatsächlich gibt es im Internet eine ganze Reihe
von Anbietern, die vielleicht gar nicht wissen, dass sie dort
Rundfunk betreiben, also eine Lizenz benötigen. Es geht
also um die Gleichbehandlung von Anbietern und die Beendigung
des Irrtums, dass man im Internet machen kann, was man will
ohne die Einbindung in eine Rechtsordnung.
Wenn ein Beitrag im Fernsehen ausgestrahlt
wird und auch als Video zum Abruf im Internet steht, ist dieser
Beitrag dann einmal als Rundfunk und einmal als Telemediendienst
anzusehen?
So definiert es die neue EU-Richtlinie. Sie
unterscheidet zwischen linearen Angeboten, die innerhalb eines
laufenden Programms durch Zugriff zu dem Zeitpunkt ihrer Ausstrahlung
in Anspruch genommen werden, und nicht-linearen Angeboten
zum Abruf. Wir können im Internet Rundfunk mittlerweile
ebenso nutzen wie über Kabel oder Satellit oder demnächst
DVB-H. Doch vieles von dem, was wir an Rundfunk im Internet
entdecken, ist von uns als Medienaufsicht nicht lizenziert
worden. Das wollen wir ändern, wobei wir allerdings eine
Grenzlinie gezogen haben. Wir definieren als Rundfunk im Internet
nur Angebote mit einem genügend hohen Verbreitungsgrad.
Wir sagen momentan: Web-TV-Angebote, die 500 zeitgleiche Zugriffe
ermöglichen, überschreiten diese Grenze.
Was ist denn ein zeitgleicher Zugriff; wenn
z. B. ein Web-TV-Angebot mit derzeit zwei Servern circa 300
zeitgleiche Nutzer, innerhalb von zehn Sekunden aber über
500 Nutzer verkraftet?
Darauf kommt es nicht an, das sind Haarspaltereien.
Wir gehen nicht von einem exakt zeitgleichen Zugriff aus.
Die Grenze bei genau 500 zu ziehen ist ohnehin willkürlich,
es hätten ja auch 400 oder 600 sein können. Die
Größenordnung ist jedenfalls sinnvoll. Wir wollen
mit dieser Definition jetzt erst einmal arbeiten und sehen,
ob wir das, was wir im Augenblick im Netz finden, in zwei
Kategorien aufteilen können: Rundfunk und Nicht-Rundfunk.
Wenn die Zahl der Server, sagen wir auf fünf
erhöht wird und 1000 Nutzer gleichzeitig das Angebot
nutzen können: Dann ist es eindeutig Rundfunk?
Sicher, dann ist es Rundfunk, auch weil die
Reichweite eine andere ist. Rundfunk hat heute und auch mit
jeder neuen Definition ganz entscheidend mit Reichweite zu
tun. Wenn ein Web-TV-Angebot 1000 Zugriffe ermöglicht,
dann ist es in den Bereich des Rundfunks gewechselt. Es ist
sozusagen erwachsen geworden mit neuen Rechten und Pflichten.
Das ist im Lizenzwesen in Zukunft sicher ein sehr häufiger
Fall, dass jemand klein anfängt mit geringer Reichweite.
Dann nutzt er mehr Serverkapazitäten und kommt damit
vielleicht in die Nähe einer Reichweite, die der eines
lokalen Hörfunksenders in Nordrhein-Westfalen entspricht.
Der aber hat eine Lizenz. Der verbreitete Irrtum, dass man
im Netz keine Lizenz brauche, ist vielleicht von uns ein wenig
mit verursacht worden, weil wir in den ersten Jahren die Entwicklung
erst einmal beobachtet haben. Jetzt stellen wir nach fünf,
sechs Jahren aber fest, dass es zum Beispiel auch eine Reihe
von Angeboten im Netz gibt, denen wir den Rundfunkstatus sofort
verleihen könnten. Das ist ganz ohne Frage Rundfunk -
aber sie haben keine Lizenz.
Diese Sender haben nie eine Lizenz beantragt?
Nein, wahrscheinlich wussten sie gar nicht,
dass sie eine beantragen sollten. Das betrifft vor allem eine
Reihe kleinerer lokaler Anbieter. Wir würden gerne diese
zunächst eher naturwüchsige Entwicklung vorsichtig
in eine Regelsituation bringen. Radio- oder Fernsehanbieter
im Netz, die Reichweiten mit über 500 zeitgleich möglichen
Zugriffen erzielen, sollen sich von den Landesmedienanstalten
lizenzieren lassen. Lizenzieren heißt aber nicht strangulieren,
sondern in einem System ankommen, in dem es gewisse Rechte
und Pflichten gibt: Man muss zum Beispiel Werberegeln einhalten
und einen Jugendschutzbeauftragten haben. Dann gibt es natürlich
auch inhaltliche Pflichten wie z. B. die Beachtung der Menschenwürde,
das Verbot von Rassismus oder von Aufrufen zur Gewalt. Aber
diese Punkte können eigentlich für keinen Anbieter
ein Problem sein, es sei denn, sie selbst wären das Problem.
Die Landesmedienanstalten sehen keinen bundesweiten
Abstimmungsbedarf bei der Regulierung lokaler und regionaler
Rundfunkangebote im Internet. Wie kann man denn im weltweiten
Netz definieren, was ein lokales Angebot ist?
Das muss man dem Angebot selbst abschmecken.
Bei einem Netzangebot für den Raum östliches Westfalen
würden wir beispielsweise schauen, ob es nicht auch Inhalte
enthält, die in Hannover und damit in einem anderen Bundesland
von Interesse sind. Das würde dann zu einer bundesweiten
Lizenzabstimmung über die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
(DLM) führen, so wie bei klassisch verbreiteten Programmen
auch.
Ist ein gemischtes Angebot von Streaming-
und On-Demand-Inhalten Rundfunk? Beispielsweise das Paket
von T-Home, das über VDSL verbreitet wird?
Die Mischung von linearen und nicht-linearen
Angeboten ist neu. Wir müssten schauen, was jeweils dominiert.
Das ist ein ähnliches Problem wie bei Online-Zeitungen.
Eine Zeitung hat normalerweise keine Bewegtbilder, die man
aber in Online-Zeitungen mittlerweile sehr wohl findet. Bis
zu einem gewissen Grad ist das kein Problem, aber wenn eine
Grenze überschritten und eine neue Qualität erreicht
ist, dann wird aus einer Online-Zeitung Rundfunk. Das ist
eine Frage der Reichweite und der Inhalte. Solche Mischformen
zwischen linearen und nicht-linearen Angeboten werden in der
digitalen Welt künftig vielleicht sogar überwiegen.
Deshalb bin ich immer skeptisch gegenüber der neuen EU-Aufteilung
gewesen. Die Unterscheidung zwischen linear und nicht-linear
ist ein auslaufendes Modell. Digitale Mischformen kann man
nur unter dem Aspekt der Reichweite und bestimmter inhaltlicher
Vorgaben wie Aktualität, Suggestivkraft und Relevanz
als Rundfunk oder Telemediendienst bestimmen.
Im neuen GSPWM-Strukturpapier geht es auch
um die Abgrenzung zwischen Rundfunk und Telemedien. Was ist
denn beispielsweise ein Sender wie Help TV? Dort kann ich
anrufen und eine Beratungsdienstleistung kaufen. Ist das Teleshopping,
also ein Telemediendienst?
Nein, Teleshopping ist so gut abzugrenzen,
dass wir diesen Bereich im Landesmediengesetz und im Rundfunkstaatsvertrag
extra definiert haben. Aber auch ein TV-Sender verkauft ein
Produkt, nämlich sein Programm. Help TV verkauft das
Produkt Jürgen Fliege oder das Produkt Rechtsberatung.
Der Sender ist als Rundfunksender lizenziert, weil zumindest
die Kategorien Breitenwirkung, Suggestivität, Relevanz
und gelegentlich auch Aktualität erfüllt sind. Für
solche Beratungs- und Anrufsender wie Help TV, Astro TV, oder
9Live, die eigentlich keine klassischen Rundfunkprogramme
sind aber dennoch eine Lizenz haben, weil sie über den
TV-Bildschirm laufen, bräuchten wir eigentlich über
die normale Medienaufsicht hinaus eine Art Stiftung Medientest.
Sie müsste prüfen, ob diese Produkte solide, seriös
oder zu teuer sind.
Das Interview führte Ulrike
Langer

|