Jugendmedienschutz im Internet
Kinder und Jugendliche sollen auch im Internet vor Inhalten, die ihnen Schaden zufügen können, geschützt werden. Dies sind nicht nur Gewalt oder Pornografie, sondern nach der gesetzlichen Formulierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) alle Angebote, die "geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" zu beeinträchtigen.
Während beispielsweise im Fernsehen pornografische Darstellungen generell verboten sind, dürfen diese im Internet unter bestimmten Voraussetzungen verbreitet werden. Einige Inhalte sind auch im Internet verboten und werden bei Verbreitung verfolgt.
Mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist in Deutschland erstmals eine gemeinsame und einheitliche Aufsicht für Rundfunk und Telemedien (Internet) realisiert worden. Die KJM dient dabei der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für die Umsetzung des JMStV im privaten Rundfunk und in Telemedien.
Die folgenden Themen zeigen Ihnen auf, was Ihnen an problematischen Inhalten im Internet begegnen kann und in welchen Fällen rechtlich eingegriffen werden kann. Sollten Sie Fragen zum Jugendmedienschutz und seiner konkreten Ausgestaltung oder sofort konkrete Beschwerden zu einzelnen Angeboten haben, wenden Sie sich gerne an uns.













