www.elternundmedien.de
www.medienkompetenzportal-nrw.de
www.lfm-nrw.de/nrw_digital
 

Die LfM hat insbesondere die Aufgaben

  • die Medienkompetenz zu fördern,
  • privaten Hörfunk und privates Fernsehen zu lizenzieren (Erlaubnis, in NRW Hörfunk oder Fernsehen in privater Trägerschaft zu verbreiten),
  • die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in nordrhein-westfälischen Kabelanlagen zu prüfen,
  • die Programme der privaten Veranstalter zur Sicherung der Meinungsvielfalt und zur Einhaltung der Jugendschutz- und Werbebestimmungen zu beobachten,
  • Internetangebote mit Sitz des Domaininhabers in NRW auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, im Wesentlichen zu Fragen des Jugendmedienschutzes, zu überwachen,
  • bei Rechtsverstößen abgestufte Sanktionen vorzunehmen,
  • Veranstalter, Anbieter, Betreiber von Kabelanlagen, Nutzer und andere zu beraten,
  • die Belegung in den Breitbandkabelanlagen der Unitymedia und anderer Kabelanlagenbetreiber für 17 Kanäle festzulegen,
  • mit den anderen Landesmedienanstalten zusammenzuarbeiten,
  • Bürgermedien zu fördern,
  • Medienforschungsprojekte in Auftrag zu geben,
  • die erforderliche technische Infrastruktur zur terrestrischen Versorgung des gesamten Landes zu fördern,
  • Qualitätskennzeichen für bestimmte Sendungen und Sendeformate zu vergeben.