privaten Hörfunk und privates Fernsehen zu lizenzieren (Erlaubnis, in NRW Hörfunk oder Fernsehen in privater Trägerschaft zu verbreiten),
die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in nordrhein-westfälischen Kabelanlagen zu prüfen,
die Programme der privaten Veranstalter zur Sicherung der Meinungsvielfalt und zur Einhaltung der Jugendschutz- und Werbebestimmungen zu beobachten,
Internetangebote mit Sitz des Domaininhabers in NRW auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, im Wesentlichen zu Fragen des Jugendmedienschutzes, zu überwachen,
bei Rechtsverstößen abgestufte Sanktionen vorzunehmen,
Veranstalter, Anbieter, Betreiber von Kabelanlagen, Nutzer und andere zu beraten,
die Belegung in den Breitbandkabelanlagen der Unitymedia und anderer Kabelanlagenbetreiber für 17 Kanäle festzulegen,
mit den anderen Landesmedienanstalten zusammenzuarbeiten,
Bürgermedien zu fördern,
Medienforschungsprojekte in Auftrag zu geben,
die erforderliche technische Infrastruktur zur terrestrischen Versorgung des gesamten Landes zu fördern,
Qualitätskennzeichen für bestimmte Sendungen und Sendeformate zu vergeben.