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Was heißt Störstrahlproblematik eigentlich?

Störstrahlung bedeutet die Abstrahlung hochfrequenter Signale von TV-Kabelnetzen, wobei ein festgelegter Grenzwert überschritten wird. Das TV-Kabelnetz arbeitet dann vergleichbar wie ein Rundfunksender. Wegen der Grenzwertüberschreitung können deshalb Funkdienste, die auf derselben Frequenz arbeiten, gestört werden. Diese Störproblematik ergibt sich also, weil für Kabel und Funk keine unterschiedlichen Frequenzen zur Verfügung stehen, sondern Gleichfrequenznutzung erforderlich ist.

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Was hat sich der Laie als Ursache derartiger Störstrahlen vorzustellen?

Das TV-Kabelnetz wirkt bei der Störstrahlung wie eine Antenne. Es werden damit die im Netz eingespeisten Programme abgestrahlt. Auf diese Weise liegt quasi ein Sender mit kleiner Leistung vor. Die Störung ergibt sich also auf der Empfangsseite, wo das gewünschte Signal des Funkdienstes und die unerwünschte Abstrahlung vom TV-Kabelnetz gleichzeitig auftreten.

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Welche generellen Lösungsansätze gibt es?

Es ist in allen Fällen möglich, die TV-Kabelnetze durch technische Maßnahmen soweit zu verbessern, dass der festgelegte Grenzwert der Störstrahlung nicht überschritten wird. Dabei sind fast ausschliesslich die Verteilnetze in den Häusern betroffen. Die für Nachbesserungen entstehenden Aufwendungen müssen für den Einzelfall kalkuliert werden. Es bietet sich deshalb an, Kostenvoranschläge von mehreren Fachbetrieben einzuholen. Die Durchführung der Nachbesserungen erfordert im Regelfall keinen grossen Zeitaufwand, solange nicht lange Lieferzeiten für Material auftreten. Häufig reicht sogar schon der Austausch der Anschlußschnur zum Fernsehgerät.

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Kabelprogrammbegrenzung im Sinne der Flugsicherheit – Sollte nicht eher die

Eine Verbesserung der funktechnischen Ausrüstung der Flugzeuge wäre zwar wünschenswert, ist aber nur über festgelegte Verfahren auf internationaler Ebene machbar. Es würde damit das grundsätzliche Problem der Störstrahlung zwar etwas reduziert, jedoch nicht gelöst. Daher ist der einzige Lösungsansatz die Verbesserung der Abschirmung von TV-Kabelnetzen bis der vorgegebene Grenzwert der Störstrahlung erreicht bzw. unterschritten wird.

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Mit welchen Kosten wäre ein möglicher Ausbau bzw. Schutz des Kabelnetzes verbunden und wer entscheidet darüber?

Die Kosten erforderlicher Nachbesserungen von TV-Kabelnetzen müssen jeweils für den Einzelfall kalkuliert werden. So reicht in vielen Fällen schon der Austausch des Anschlußkabels zum Fernsehgerät aus, was für den Teilnehmer Kosten unter 10,00 Euro bedeuten würde.

Treten Störfälle auf, dann entscheidet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen über zu veranlassende Maßnahmen. Für die Nachrüstung der Netze ist der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Dabei hängt es von den bestehenden Verträgen ab, inwieweit Kosten auf die Teilnehmer umgelegt werden können.

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Wer ist Ansprechpartner bei weiteren Fragen zu diesem Thema?

Ansprechpartner sind zuerst einmal die jeweiligen Kabelnetzbetreiber, da der Zuschauer/Teilnehmer zu ihm eine unmittelbare vertragliche Beziehung hat und er für den Betrieb Zahlungen an ihn leistet.

Für grundsätzliche Fragen zu dem Thema steht auch die LfM, Fachbereich TECHNIK, (Telefonnummer: 0211 – 77007 170) zur Verfügung.

Service-Rufnummer der Bundesnetzagentur bei Funkstörungen des Radio- und Fernsehempfangs: 0180 3 -23 23 23.