In Deutschland gibt es privaten Rundfunk seit Mitte der achtziger Jahre. Wir reden vom sogenannten Dualen Rundfunksystem (Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk). In einem Rundfunkstaatsvertrag wurden 1987 die Weichen für das Duale Rundfunksystem gestellt.
Privater Rundfunk ist somit auch eine öffentliche Aufgabe, und er hat eine öffentliche Aufgabe. Privates Radio und privates Fernsehen unterliegen damit gesetzlich vorgeschriebenen Programmanforderungen, deren Umsetzung die Landesmedienanstalten überwachen.
In Nordrhein-Westfalen heißt die Landesmedienanstalt "Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)". Sie wurde auf der Grundlage des "Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen" (LRG NW) vom 23. Januar 1987 im Jahre 1987 mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Am 31. Juli 2002 trat ein neues Landesmediengesetz in Kraft, das u.a. eine Umbenennung der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt beinhaltete. Sie trägt nunmehr die Bezeichnung "Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)".
Die LfM ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, also keine staatliche Einrichtung. Die Arbeit der LfM wird nach dem Rundfunkstaatsvertrag aus einem Anteil der in NRW erhobenen Rundfunkgebühr finanziert. Dies gewährleistet Unabhängigkeit, Staatsferne und sichert ihr Wirken für einen unabhängigen Rundfunk.
Ihre Aufgaben umfassen neben der Zulassung und der Aufsicht über private Veranstalter auch Forschungstätigkeiten. Konkret soll sie u. a. die Medienentwicklung durch Forschung begleiten. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Förderung der Medienkompetenz.