Die LfM hat nach dem Landesmediengesetz zwei sogenannte Organe –
den Direktor und die Medienkommission.
Der Direktor, der von der Medienkommission jeweils für sechs Jahre gewählt wird, trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung und vertritt die LfM gerichtlich und außergerichtlich. Er ist damit u. a. Vorgesetzter der rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu den Aufgaben des Direktors gehört neben der Führung der laufenden LfM-Geschäfte die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Medienkommission. Grundlage für die Arbeit der LfM ist das Landesmediengesetz. Näheres zu den Aufgaben der LfM erfahren Sie hier
Seit Juli 1993 ist Prof. Dr.
Norbert Schneider Direktor der LfM.
Stellvertreter des Direktors ist Dr. Jürgen Brautmeier.
Schneider ist außerdem Beauftragter für
Programm und Werbung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten.
In der ZAK werden die Beschwerden, die sich auf Programmgrundsätze und Werberegelungen beziehen, die Fragen der Programmqualität sowie die Abstimmung der Anträge auf Zulassung bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme und Mediendienste behandelt.
Die ZAK setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet; zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzt sie die Dienste zweier Beauftragter: Neben Prof. Dr. Norbert Schneider ist das der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
Organigramm mit Zuständígkeiten und den Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LfM
Ihre Ansprechpartner in der LfM (mit Telefonnummern) finden Sie hier.