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Fragen aus dem Medienalltag

An dieser Stelle beantworten wir in zwangloser Folge Fragen aus dem Medienalltag.
Wenn Sie eine spezielle Frage zum Mediengeschehen haben, die Sie hier beantwortet wissen möchten, dann schreiben Sie uns eine Mail an info@lfm-nrw.de.

Wer kümmert sich um Programmbeschwerden?

Fotocollage aus 6 Fotos (Gesichter, Gesetzestext, Bundesadler, Computertastatur)

Wenn Mediennutzer finden, dass in privatwirtschaftlichen TV-Sendungen, Hörfunkprogrammen oder auf Internetseiten gegen geltendes Recht verstoßen wird, sollten sie dies melden: Programmbeschwerden nehmen alle Landesmedienanstalten entgegen.

Egal ob beim Verdacht auf Verletzung der Menschenwürde, ob bei Schleichwerbung oder vermeintlicher Abzocke: Immer mehr Zuschauer, Hörer und Online-User machen von ihrem Recht Gebrauch, selbst aktiv zu werden.

Wer vermutet, dass Inhalte im privaten Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) oder auf Internetseiten rechtlich bedenklich sind, kann sich direkt an die Landesmedienanstalten wenden. So gingen etwa bei der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) 2010 insgesamt fast 900 Beschwerden ein. In diesem Jahr wurden bislang etwa 450 Beschwerden bearbeitet, von denen die meisten das Fernsehen betrafen. Das Spektrum reicht dabei von Werbeverstößen  über Gewaltverherrlichung bis zu Pornografie und Volksverhetzung.

Beschwerden nehmen die Landesmedienanstalten auch online entgegen. Dies ist in Nordrhein-Westfalen direkt bei der LfM möglich oder über eine Internetadresse, die von allen Landesmedienanstalten gemeinsam angeboten wird (www.programmbeschwerde.de).

Entsprechen die kritisierten Inhalte nicht dem Medienrecht, sprechen die Landesmedienanstalten Sanktionen aus.

Die LfM bietet kostenlos eine Broschüre zum Thema Mediennutzerschutz an.  Download


Was machen eigentlich Cookies im Internet?

Fotocollage aus Keksen, Binärzahlen und Auge

Cookies sind Plätzchen oder Kekse. Im Internet aber hat der Begriff auch noch eine andere Bedeutung. Als Cookies werden nämlich auch Daten bezeichnet, die ein Online-Rechner, von dem wir Internetinhalte abrufen, automatisch auf unserem Computer abspeichert.

Cookie-Datenkrümel, die sich im Laufe der Zeit auf einer Festplatte ansammeln, lassen sich später wieder aktivieren, sind aber für Computer zunächst einmal unschädlich.

Cookies dienen dem Austausch von Informationen zwischen Online-Computern oder der zeitlich beschränkten Archivierung von Informationen. Wird eine Internetseite ein zweites Mal vom selben Nutzer angesteuert, teilen die Cookie-Dateien dem Anbieter Informationen über den ersten Besuch mit. Auf diese Weise lässt sich außerdem auch das Surfverhalten verfolgen.

Dank der Cookie-Informationen kann beispielsweise ein Online-Shopping-Portal seinen Kunden gezielte Vorschläge für Einkäufe machen oder lässt sich Werbung individuell auf die Vorlieben einzelner Nutzer abstimmen.

Wer sein Nutzerprofil schützen will, sollte das Akzeptieren von Cookies unterbinden, was bei den meisten Browsern stufenweise möglich ist. Bereits gespeicherte Cookies lassen sich außerdem jederzeit wieder über die Systemsteuerung löschen. Eine Anleitung dazu bietet die vom Bundesverbraucherschutzministerium geförderte Website www.verbraucher-sicher-online.de.


Welche Gefahren drohen bei Online-Communities?

Logos von 5 Online-Netzwerken

Soziale Online-Netzwerke werden vor allem bei Jugendlichen immer beliebter. Dort können Nutzer auf Internet-Plattformen eigene Profil-Seiten mit persönlichen Angaben wie Hobbys, Interessen, derzeitiger Lebenssituation etc. erstellen und mit anderen in Kontakt treten. Doch dabei drohen auch Gefahren.

Wer online zu viel über sich preis gibt, gefährdet seine Privatsphäre. Oft verkaufen Social-Network-Anbieter die Daten ihrer Mitglieder außerdem an Dritte.

Immer häufiger werden auf den Seiten von Online-Communities Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzt. So dürfen etwa Bilder nicht ohne Genehmigung der Abgebildeten veröffentlicht werden, ähnliches gilt für urheberrechtlich geschützte Dateien, wie z. B. das Logo des Lieblings-Vereins.

Ein großes Problem stellt in vielen Online-Netzwerken das gezielte Mobbing (Cyber-Bullying) dar: Menschen werden durch negative Einträge auf sogenannten Pinnwänden oder durch abfällige Kommentare zu Fotos negativ dargestellt. In besonders schlimmen Fällen werden regelrechte Hassgruppen innerhalb von „Communities“ gebildet, um eine Person gezielt bloßzustellen. Sogar „Fake-Profile“ wurden als falsche Profile im Namen Dritter bereits erstellt, um diese Person lächerlich zu machen.

Inzwischen haben alle großen Netzwerke bestimmte Kontaktfunktionen (Meldebuttons) installiert, mit deren Hilfe sich Mobbing-Attacken und andere Verstöße gegen Recht und Gesetz melden lassen.


Wer kontrolliert eigentlich die Medien?

Testbild mit Fernsehsender-Logos

In Deutschland fällt die Regulierung der Medien als Teil der Kulturpolitik in die Zuständigkeit der Bundesländer. Diese regeln mit ihren Landesmediengesetzen auch, wer unter welchen Bedingungen TV- oder Radioprogramme veranstalten darf. Um dennoch bundesweit einheitliche Bedingungen zu schaffen, einigen sich die Länder auf einen gemeinsamen Rundfunkstaatsvertrag, der beispielsweise festlegt, welche und wie viel Fernsehwerbung erlaubt ist.

Für die Überwachung der rundfunkrechtlichen Bestimmungen beim privaten Rundfunk sind insgesamt 14 Landesmedienanstalten zuständig.

Sie erteilen Zulassungen für einzelne Programme oder kontrollieren, ob etwa bei Werbung oder Gewinnspielen die Bestimmungen eingehalten werden.

Um die Vielfalt im Fernsehen sicherzustellen und zu verhindern, dass einzelne Anbieter zu mächtig werden, existiert seit 1997 die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), der sechs Vertreter der Landesmedienanstalten und sechs weitere Medienexperten angehören.

Die wichtigsten Bestimmungen für das Internet finden sich im Telemediengesetz (TMG), das auch die Rahmenbedingungen solcher Angebote regelt, die kein Rundfunk sind, aber oft ähnlich wirken.

Für den Jugendschutz bei Rundfunk und Telemedien ist die Kommission für Jugendmedienschutz (kjm) zuständig. Ihr gehören sechs Direktoren der Landesmedienanstalten an sowie sechs Vertreter der für Jugendschutz zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden.


LTE -was ist das?

Logo LTE (Long Term Evolution)

Bereits im nächsten Jahr soll in Deutschland eine neue Mobilfunk-Generation starten, die zugleich ländliche Gebiete mit breitbandigen Internetanschlüssen ausstatten kann. Der Name der neuen Technik lautet LTE (Long Term Evolution).

LTE-Signale werden künftig auch über die Frequenzen verbreitet, die durch das Abschalten des analogen Antennenfernsehens frei wurden (digitale Dividende).

Als die großen Mobilfunkunternehmen die Frequenzen im Mai ersteigerten, mussten sie sich verpflichten, noch vor den lukrativen Ballungsräumen die ländlichen Regionen mit dem LTE-Sendenetz zu versorgen. So sollen bis 2016 für neunzig Prozent der noch unterversorgten Online-Gebiete Internetübertragungsraten von mit bis zu 50 MBit/s möglich sein.

Telekom und Vodafone haben bereits damit begonnen, ihre Sendenetze für LTE aufzurüsten. Im nächsten Jahr werden die ersten Endgeräte auf den Markt kommen. Der Online-Anschluss erfolgt über einen Antenne oder einen Surfstick für den USB-Anschluss von PC oder Laptop. Smartphones sollen wegen der großen LTE-Bandbreite künftig auch problemlos TV-Bilder in höchster Qualität abbilden können.

Bislang hat nur Vodafone schon konkrete LTE-Tarife vorgestellt: Wer mit einer Übertragungsrate von 7,2 Mbit/s auskommt, muss monatlich 42,59 Euro zahlen. Eine 50-MBit/s-Flatrate (15 GB Highspeed-Volumen) soll 72,49 Euro kosten.


3D-TV – Wie geht das?

Erst waren sie nur im Kino zu sehen, jetzt sollen sie auch die Fernsehwelt erobern: dreidimensional wirkende Bewegtbilder.

Zurzeit stellen fast alle großen Unterhaltungselektronik-Konzerne erste Geräte für den televisionären Tiefentausch vor.

Ähnlich wie das Publikum im 3D-Kino benötigen auch die TV-Zuschauer für das Entdecken der dritten Dimension eine spezielle Brille.

3D-Fernsehgeräte zeigen die mit zwei dicht nebeneinander postierten Kameraobjektiven aufgenommenen Bilder nämlich in rascher Folge aus zwei unterschiedlichen Perspektiven (Stereoskopie). Um die Illusion räumlicher Wahrnehmung herzustellen, muss abwechselnd ein Blickwinkel für das rechte und einer für das linke Auge geboten werden.

Sogenannte Shutter-Brillen, in deren Gläsern Flüssigkristalle stecken, sorgen schließlich dafür, dass synchron zur Bildübertragung jeweils immer das passende Auge abgedeckt wird. Ohne Brille sehen Zuschauer alle 3D-Abbildungen doppelt, weil jedes Auge zugleich die Bilder des linken und rechten Kameraobjektivs wahrnimmt. Moderne 3D-Geräte zeigen in-zwischen bis zu 240 Einzelbilder pro Sekunde, also 120 pro Auge. Die Synchronisation zwischen Bildschirm und Brille erfolgt über einen Infrarotsensor.

Besitzer von Blu-Ray-Spielern sollten darauf achten, dass diese Geräte auch mit den neuen 3D-Monitoren kompatibel sind. Die Blu-Ray Disc Association einigte sich im vergangenen Dezember zwar auf einen gemeinsamen 3D-Speicherstandard. Dennoch lassen sich die Endgeräte unterschiedlicher Hersteller nicht in jedem Fall so verbinden, dass auch Speichermedien abgerufen werden können.


Hören – wie geht das?

Inmitten der Bilderflut von Fernsehen, Internet, Computerspielen oder Werbung gerät das Hören zunehmend in den Hintergrund. Dabei wird die Bedeutung des bewussten (Zu-)Hörens meist unterschätzt.

Bereits bei den Jugendlichen hört jeder Zehnte nicht mehr optimal. Schuld sind zu laute Musik und eine ständig lauter werdende Umwelt, der wir uns ungeschützt aussetzen.

Alltagslärm kann krank machen und vor allem bei Kindern zu Konzentrationsschwächen führen. Bewusstes Hören hingegen bereichert unser Leben. Dabei gilt es, wirkliches Zuhören regelrecht zu lernen.

Um Menschen aller Generationen wieder für die Bedeutung des Hörsinns zu sensibilisieren, hat die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) zusammen mit der Initiative Hören e.V. eine Broschüre mit Tipps rund um das Thema Hören herausgegeben.

Die LfM-Druckschrift zeigt Wege für bewusstes Hören auf. Außerdem werden Einrichtungen genannt, die Empfehlungen für gute Hörbücher und Ratschläge für ein bewusstes Training unseres Hörsinns geben. Das Spektrum dabei reicht vom Umgang mit dem MP3-Player, über den Musikunterricht bis zum Erstellen eigener Hörspiele mit Hilfe der AUDITORIX Hörspielwerkstatt.

Über die Online-Adresse www.auditorix.de finden Kinder und Eltern interaktive Informationen rund um das Thema Hören und zudem eine Übersicht der bislang mit dem AUDITORIX Hörbuchsiegel ausgezeichneten Hörproduktionen.

Die Broschüre „Der Sinn des Hörens“ ist kostenlos und kann hier bestellt werden.


Wann kommt das Ende des analogen Fernsehens?

Die Unterhaltungselektronik-Branche bringt immer mehr digitale Geräte auf den Markt. Steht das analoge Fernsehen vor dem Ende? Beim Fernsehempfang mithilfe von Haus-, Zimmer- oder Stabantennen endete die Umstellung auf den digitalen Standard DVB (Digital Video Broadcasting) bereits vor etwa zwei Jahren. Seitdem benötigen alle, die auf diesen terrestrischen Empfang setzen, einen sogenannten Decoder und eine spezielle Antenne.

Dabei „übersetzt“ der Decoder die digitalen Daten für das herkömmliche analoge TV-Gerät. Bei der Satellitenverbreitung und Kabelnetzverbreitung gibt es keine definitiven Vorgaben in Sachen Abschaltung des analogen Signals. Daher haben sich die öffentlichen-rechtlichen und privaten Programmveranstalter auf den 30. April 2012 zur Abschaltung der analogen Satellitenprogramme geeinigt.

Während im Satellitenbereich die meisten Endgeräte bereits auf die digitale Technik umgestellt wurden, dauert dieser Prozess bei den Kabelnetzen deutlich länger. So hat etwa der Marktführer Kabel Deutschland GmbH sein Netz zwar bereits komplett digitalisiert, versprach aber, das analoge Programmangebot noch „über Jahre“ und „parallel zum digitalen Fernsehen“ aufrechtzuerhalten.

Auch beim Netzbetreiber UnityMedia, der TV-Kabelanschlüsse in Nordrhein-Westfalen und Hessen anbietet, heißt es, ein „analoger Switch-off“ stehe „derzeit nicht zur Diskussion“. Angesichts einer Digitalisierungsquote von nur etwa einem Drittel bleibt den Kabelnetzbetreibern vorerst nichts anderes übrig, als TV-Programme zugleich analog und digital auszustrahlen. Zurzeit versuchen die Kabelnetzanbieter die Digitalisierung vor allem durch Angebote für schnelle Online-Zugänge, Pay-TV-Pakete oder Kanäle in HD-Qualität (hochauflösendes Fernsehen) voranzutreiben.


Was bedeutet eigentlich Hybrid-TV?

Das Faltblatt mit weiteren Informationen zum Thema Hybrid-TV wurde jetzt auf dem 22. medienforum.nrw in Köln vorgestellt

Fernsehen und Internet wachsen immer mehr zusammen. Auf der Basis des Internet-Protokolls werden dabei Inhalte aus der Online-Welt mit Fernsehprogrammen verknüpft.

Der Begriff "hybrid" beschreibt etwas Gebündeltes, Gekreuztes oder Gemischtes. Und tatsächlich tauchen bei Hybrid-TV-Angeboten wie Philips Net TV, Panasonic Viera Cast, Sony Applicast oder Internet @ TV von Samsung/Yahoo Angebote aus dem World Wide Web unmittelbar neben TV-Sendungen auf und können diese auch ergänzen.

Möglich wird das neue Hybrid-TV dadurch, dass in vielen modernen Flachbildschirmen Computer-Elemente integriert sind. Noch aber fehlt ein einheitlicher technischer Standard.

Voraussetzung für Hybrid-TV ist, dass der TV-Monitor zusätzlich ans Internet angeschlossen wird. Ist dies der Fall, können mit der neuen Technologie außer den normalen TV-Programmen auch alle Sendungen abgerufen werden, die in den Internet-Mediatheken der Anbieter gespeichert sind. Darüber hinaus lässt künftig auch der klassische Teletext multimedial ergänzen. Vor allem aber hoffen Online-Inhalteanbieter auf ein lukratives Zusatzgeschäft. Einen Zugang zur kompletten Internet-Welt bieten allerdings zurzeit nur wenige Geräte wie etwa die von Philips oder spezielle Satelliten-Decoder von Videoweb.

Die Hersteller von TV-Geräten mit Internet-Zugang lassen sich die Online-Klicks von ihren Partnern in der Regel bezahlen. Schließlich erzielen Bild.de, YouTube & Co. durch das neue Internetfernsehen zusätzliche Werbeeinnahmen. Die Webbasierte TV-Technik erlaubt sogar individualisierbare Werbung und das Erstellen von Nutzerprofilen.

Was für den schnellen Markterfolg von Hybrid-TV und das Zappen zwischen Fernsehen und Internet noch fehlt, ist eine einheitliche Taste auf der Fernbedienung und eine einfache Menüführung. Über eine solche Standardisierung wird bei den Herstellern aber bereits diskutiert.


Was ist der Unterschied zwischen Handy und Smartphone?

Smartphone ist eine Kombination aus Mobilte-lefon und Mini-Online-PC. Die meisten dieser digitalen Helfer verfügen im Gegensatz zum normalen Handy über einen druckempfindli-chen Bildschirm, den Touchscreen. Das Navigieren auf dieser Benutzeroberfläche erfolgt, indem einzelne Menüs mit einer Finger- oder Stiftbe-rührung aufgerufen werden. Die Benutzerführung ist ähnlich intuitiv angelegt wie in der Welt normaler Online-Computer.

Das Besondere an Smartphones ist, dass sie einen vollwertigen Internet-Das Handy wird zum multimedialen Alleskönner: Die sogenannten Smartphones sind Mobilfunk-Endgeräte, mit denen nicht nur telefoniert werden kann. Zusätzlich erlauben sie zum Bei-spiel das Surfen im Internet, das Bearbeiten von E-Mails sowie die Nutzung von Videos oder elektronischen Spielen.

Zugang gewähren - mit zahlreiche Anwendungen. Diese Applikati-onen ("Apps") basieren meist auf dem Internet-Protokoll und reichen von Informationsdiensten (Wetter, Börse, Sport-Ergebnisse) über Musik- und Videodateien bis hin zu Bürosoftware und Navigationsanwendungen. Moderne Mobilfunk-Endgeräte können inzwischen sogar als Wasserwaage dienen.

Allein für Apples iPhone existieren weltweit mehr als 100.000 Apps, die über den Appstore online vermarktet werden. Konkurrent Google hat mit Partnern ein offenes Betriebssystem (Android) entwickelt, um weitere Anwendungen für die die Smartphone-Welt zu ermöglichen. Über den sogenannten Android Market lassen sich so inzwischen etwa 10.000 Applikationen für das Smartphone herunterladen. Die Anbieter Blackberry (App World), Nokia (Ovi) und Sony Ericsson (Satio) bieten ähnliche Systeme.

Für die meisten Smartphone-Anwendungen müssen Gebühren bezahlt werden Einige aber – zum Beispiel die Wasserwaage-Funktion, TV-Programminfos oder viele kleine Spiele – sind auch gratis.


Welche Vorteile bietet HD+ dem Fernsehzuschauer?

Das hochauflösende Fernsehen, das auch High Definition Television (HDTV) genannt wird, steht in Deutschland vor dem Durchbruch: RTL, Vox sowie sieben Sky-Kanäle (Pay-TV) sind bereits in neuer Qualität zu sehen. Sat.1, ProSieben und Kabel 1 folgen im Januar, ARD und ZDF im Februar 2010.

Frei empfangbare HD-Angebote werden allerdings zurzeit fast nur über Satellit ausgestrahlt. Außerdem wird der neue Standard HD+ für viele HDTV-Fans zum Problem: Mit den herkömmlichen HDTV-Receivern, wie sie etwa von Sky-Kunden genutzt werden, lassen sich nämlich die großen Free-TV-Programme leider nicht empfangen.

Weil die privaten Anbieter ihre Kanäle verschlüsseln, werden spezielle HD+-Endgeräte benötigt, um RTL, Vox und demnächst auch Sat.1, ProSieben und Kabel 1 in brillanter Bildqualität sehen zu können.

 

Bis zum Jahresende sind zunächst (ab ca. 160 Euro) sechs HD+-Receiver von den Herstellern Humax, Technisat, Technotrend Görler sowie Videoweb erhältlich. Darüber hinaus sollen sich im kommenden Jahr alle HD-Empfangsgeräte, die auf dem Standard CI-Plus basieren, mit speziellen Modulen für HD+ aufrüsten lassen. Die Verschlüsselung entsprechender Programme übernimmt die Astra-Tochtergesellschaft HD Plus.

Wer das HD+-Angebot nutzen möchte, darf die Programme zunächst ein Jahr lang gratis schauen. Anschließend wird eine Service-Gebühr von fünfzig Euro pro Jahr fällig. Ein Nachteil von HD+ ist, dass die codierten Programme nur so aufgezeichnet werden können, dass sich – anders als bei üblichen Festplattenrecordern – Werbung nicht mehr überspringen lässt.

Die Anbieter privater Programme wollen mit HD+ ihre Werbeeinnahmen und Senderechte schützen. Wer ein CI-Plus-Gerät mit einem HD+-Modul aufrüstet, muss sogar damit rechnen, dass gar keine Aufnahmen möglich sind.

Wer ein HD+-Gerät erwirbt, kann damit auch öffentlich-rechtliche HD-Angebote empfangen. Allerdings ermöglichen es die meisten Geräte noch nicht, ein Programm anzusehen und gleichzeitig ein zweites aufzuzeichnen.


Was erwartet den TV-Zuschauer vom neu geregelten Product Placement?

Das bezahlte Platzieren von Produkten in Fernsehsendungen (Product Placement) ist ab April 2010 für Deutschlands privatwirtschaftliche TV-Programme erlaubt. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer geeinigt. Schleichwerbung aber bleibt weiterhin verboten.

Grundlage für die neue Regelung ist die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Sie ermöglicht es Produzenten und Programmanbietern, künftig in Filmen, Serien und Sportsendungen sowie Shows oder anderen Formaten der sogenannten leichten Unterhaltung Produkte gegen Geld zu platzieren.

Zentrale Voraussetzung ist allerdings, dass die Zuschauer darauf hingewiesen werden. Außerdem dürfen einzelne Produkte "nicht zu stark herausgestellt" werden. Nachrichten und Kinderprogramme sowie Verbraucher- und Ratgebermagazine, die im Wesentlichen informierenden Charakter haben, müssen auch künftig von bezahlten Produktplatzierungen frei bleiben. Verboten sind auch Themen-Placements, bei denen Organisationen ihnen wichtige Themen und Perspektiven gegen Geld in die Handlung von Filmen oder Serien einbauen lassen.

Mit einem neuen Logo, das aus den Buchstaben "PP" besteht, muss künftig vor und nach den betreffenden Sendungen sowie zum Ende von Werbepausen auf Placements hingewiesen werden. Diese Kennzeichnungspflicht soll auch für eingekaufte Produktionen wie zum Beispiel Hollywood-Filme gelten, wenn diese nach dem 19. Dezember 2009 hergestellt worden sind. James Bond im BMW oder im Aston Martin lässt grüßen.

Für ARD und ZDF bleiben bezahlte Produktplatzierungen verboten. Allerdings werden sogenannte "Produktbeistellungen" weiterhin erlaubt. Dabei stellen Unternehmen ihre Produkte für Filmproduktionen unentgeltlich zur Verfügung. Auch solche Fälle müssen demnächst gekennzeichnet werden.

Und Schleichwerbung? Die bleibt weiterhin untersagt. Schleichwerbung ist wettbewerbswidrig und liegt dann vor, wenn bezahlte Platzierungen nicht deutlich gemacht werden.

Die überarbeiteten Werberichtlinien Fernsehen und Hörfunk im Wortlaut.


Was ist ein Personal Video Recorder?

Der gute alte Videorecorder für VHS-Cassetten hat ausgedient. In Zukunft werden sogenannte Personal Video Recorder (PVR) TV-Programme aufzeichnen, sammeln oder in neuer Qualität wiedergeben.Die modernen digitalen Aufnahmegeräte speichern Programme – falls vom Anbieter erlaubt – nicht mehr auf einer Cassette, sondern wie ein PC auf einer Festplatte.Von dort aus lassen sich einzelne Sendungen oder Filme jederzeit abspielen oder können auf andere Datenträger wie zum Beispiel Digital Video Discs (DVD) kopiert werden. Anders als beim VHS-Videorecorder entsteht dabei keinerlei Qualitätsverlust.

Die neuen PVR sind beim Abspielen weitaus bedienungsfreundlicher als die analogen Recorder. So finden sie gewünschte Sequenzen in Sekundenschnelle, ohne ein Videoband spulen zu müssen. Bei Bedarf lassen sich einzelne Szenen beliebig oft wiederholen, natürlich auch mit Zeitlupe oder Zeitraffer. Klingelt etwa das Telefon, kann bei guten Geräten sogar der aktuelle Film unterbrochen und später zu Ende gesehen werden ("Time-Shift"). Werbung lässt sich beim Ansehen von Aufzeichnungen automatisch überspringen, was einige Anbieter allerdings künftig verhindern wollen.

Gute Personal Video Recorder verfügen ähnlich wie Receiver über einen elektronischen Programmführer (Electronic Programm Guide, EPG) und speichern auf Wunsch sogar automatisch alle Magazine eines bestimmten Genres, alle Folgen einer Serie oder alle Kinostreifen mit zuvor festgelegten Lieblingsschauspielern. Sogar zeitversetztes Zuschauen ist möglich.

Wer also sein TV-Gerät erst um 20.05 Uhr einschaltet, kann die Tagesschau dennoch von Anfang sehen. Wer um 20.30 Uhr nach Hause kommt, verpasst nach entsprechender Programmierung nichts vom 15 Minuten zuvor begonnenen Film. Dabei zeigt das PVR-System das zuvor Aufgezeichnete und nimmt zugleich weiter auf ("Time-Slip").


Wie funktioniert eigentlich die TV-Quotenmessung?

Ohne die aktuellen Marktanteile läuft in der TV-Branche fast nichts mehr: Von ihnen hängen Fernsehkarrieren ab und vor allem die Werbeeinnahmen. Wie aber werden diese Einschaltquoten und Marktanteile eigentlich gemessen?

Finanziert wird die TV-Quotenmessung in Deutschland von der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Programmanbieter ARD, ZDF, Mediengruppe RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 Media AG.

Die AGF wiederum beauftragt seit 1985 die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) mit der Ermittlung täglich aktualisierter Daten.

Um die Quoten zu messen, setzt die GfK in 5.640 repräsentativ ausgewählten Haushalten (mit insgesamt ca. 13.000 Personen) spezielle elektronische Messgeräte ("GfK-Meter") ein. Mit ihrer Hilfe wird erfasst, wer in diesen Haushalten wann welches TV-Programm nutzt. Das System registriert auch die Nutzung von Teletext, Videos oder Videospielen und seit 1. Juli zusätzlich, was per DVD- oder Festplattenrecorder gesehen wird. Alle Daten werden anschließend auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet und den TV-Programmmachern am Folgetag um 9 Uhr zur Verfügung gestellt.

Unberücksichtigt bleiben allerdings Haushalte mit ausländischen Bürgern, die nicht aus der Europäischen Union stammen. Auch Public-Viewing, Internet-Fernsehen oder die Zuschauer in Kneipen können nicht erfasst werden. Außerdem können die GfK-Messgeräte nicht feststellen, wie intensiv Zuschauer Programme verfolgen. Immer häufiger nämlich laufen TV-Geräte nur noch als Begleitmedium oder Hintergrundkulisse, was die Wirksamkeit von Werbespots reduziert.

Den höchsten TV-Marktanteil erzielte im vergangenen Jahr übrigens das Fußballpiel Deutschland gegen die Türkei (Europameisterschaft), das von knapp 29,5 Millionen Zuschauern (81,5% Marktanteil) gesehen wurde.

Weitere Informationen bei der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Zollhof 2, 40221 Düsseldorf (www.lfm-nrw.de).


Was regelt der neue Rundfunkstaatsvertrag?

Seit dem 1. Juni 2009 gelten für den Rundfunk in Deutschland einige neue Regelungen. Grund dafür ist die 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages. Was wird also künftig anders?

Für den Rundfunk, das heißt für Hörfunk und Fernsehen, sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Im Rahmen ihrer sogenannten Kulturhoheit legen sie seit 1987 per Staatsvertrag die Regeln für öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Anbieter von TV- und Radioprogrammen fest. Dabei geht es um Fragen, die von der Lizenzierung über die Werbung bis hin zur Sicherung von Medienvielfalt reichen. Seit zwei Jahren werden bei dem Regelwerk auch Telemedien berücksichtigt, also solche Internetangebote, die für die Meinungsbildung wichtig sind.

Internetradios sind seit dem 1. Juni 2009 zulassungsfrei, aber anmeldeldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Personen, die keine Rundfunkzulassung erhalten können (vgl. § 20a RStV), dürfen auch kein Internetradio veranstalten.

Der neue Rundfunkstaatsvertrag ändert vor allem die Zulässigkeit von öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen künftig in einem besonderen Verfahren (Drei-Stufen-Test) den Aufsichtsgremien (Rundfunk-/Fernsehrat) nachweisen, dass ihre Internetinhalte das publizistische Angebot in Deutschland qualitativ bereichern. Dabei müssen die Kosten vertretbar sein und sollen nach Möglichkeit keine privatwirtschaftlichen Angebote vom Markt verdrängt werden. Um dies zu prüfen, können auch die privaten Wettbewerber Stellung beziehen und müssen gegebenenfalls externe Gutachten in Auftrag gegeben werden.

Neu ist auch, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio Sendungen und sendungsbezogene Inhalte im Normalfall nur noch sieben Tage lang zum Online-Abruf anbieten dürfen. Außerdem sind den öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet keine "presseähnlichen Angebote" ohne Sendungsbezug mehr erlaubt.

Übrigens: Zurzeit wird bereits der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorbereitet, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.

 


Wie viel TV-Werbung ist eigentlich pro Kanal und Tag erlaubt?

Wer sich alle 2008 in Deutschland ausgestrahlten TV-Werbespots nacheinander anschauen wollte, müsste fast drei Jahre lang vor dem Fernsehgerät sitzen bleiben. Ein Rekordwert! Wie viel Werbung aber ist eigentlich pro Kanal und Tag erlaubt?

Privatwirtschaftliche Programme, die von deutschen Landesmedienanstalten lizenziert wurden, dürfen höchstens 20 Prozent ihrer täglichen Sendezeit mit Werbung füllen. Hierzu zählen die klassischen Werbespots, aber auch kurze Teleshopping- (also Verkaufs-)Spots und andere Formen der Werbung wie zum Beispiel Dauerwerbesendungen. Das regelt der Rundfunkstaatsvertrag. Dabei dürfen Werbespots und Teleshopping-Spots innerhalb einer vollen Stunde insgesamt höchstens zwölf Minuten ausmachen.

Für längere Teleshopping-Angebote, also solche, die mindestens 15 Minuten dauern, ist eine Höchstgrenze von drei Stunden pro Tag vorgesehen. Rund um die Uhr dürfen nur reine Teleshoppingkanäle Produkte anpreisen.

Und was ist mit Spielfilmen, die durch Werbung unterbrochen werden? Zwei Unterbrechungen bei einer Spielfilmlänge von 90 Minuten sind erlaubt, drei, wenn ein Spielfilm mehr als 110 Minuten dauert – wobei die Werbung jeweils auf die Dauer des Films anzurechnen ist (sog. Bruttoprinzip). Für Serien und Sendereihen etwa gelten allerdings wieder andere Möglichkeiten: Etwa alle 20 Minuten sind hier Werbeeinschaltungen zulässig.

Werbefrei müssen nach dem Willen des Gesetzgebers Gottesdienste und Kindersendungen sein.

Lesetipp:
Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen/im Hörfunk (Werberichtlinien) vom 21. Februar 2000
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Was ist eigentlich Cyber-Mobbing?

Weil das Internet längst ein Spiegel unseres normalen Lebens ist, finden sich dort auch negative gesellschaftliche Erscheinungen. Dazu zählt inzwischen auch, dass immer mehr Menschen online gemobbt werden. Aber wie funktioniert das so genannte Cyber-Mobbing und was hilft dagegen?

Das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer ist vor allem in den Communities des Web 2.0 oder durch E-Mails leicht möglich.

Egal ob MitschülerInnen, LehrerInnen oder Nachbarn: Sie alle können im Internet an den virtuellen Pranger gestellt werden. Dies geschieht oft anonym (unter falschem Namen), rund um die Uhr und im World Wide Web stets vor einem weltweiten Publikum. Auch Handys, Chatrooms, Video-Portale und Instant-Messenger bieten Möglichkeiten, um Menschen mit Bildern und Texten öffentlich gezielt bloßzustellen oder zu isolieren.

Etwa jeder vierte Jugendliche in Deutschland kennt jemanden, der im Internet Opfer von Cyber-Mobbing wurde. Durchschnittlich jeder sechste der jungen Internet-Nutzer klagt, dass Fremde bereits falsche oder beleidigende Aussagen über ihn ins Netz stellten. Deshalb stand am 10. Februar der Safer Internet Day 2009 ganz im Zeichen einer Kampagne gegen das Cyber-Mobbing. Der jährlich stattfindende weltweite Aktionstag für mehr Sicherheit im Netz wurde bereits zum wiederholten Mal veranstaltet. In Deutschland bot die EU-Initiative klicksafe zahlreiche Informationsveranstaltungen und ausführliches Begleitmaterial.

klicksafe empfiehlt allen Betroffenen von Cyber-Mobbing, Foren-Betreiber aufzufordern, beleidigende Inhalte zu löschen. Außerdem seien juristische Schritte zu überlegen, wenn das Recht am eigenen Bild verletzt werde oder das Anti-Stalking-Gesetz greife.


Wie entstehen Rundfunkgesetze?

Mit ihrer Einigung auf den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Ministerpräsidenten der Länder Ende Oktober für Schlagzeilen gesorgt. Wie aber entstehen eigentlich Rundfunkgesetze?

Grundsätzlich ist die Regulierung von Hörfunk und Fernsehen in Deutschland Ländersache. Innerhalb ihrer so genannten Kulturhoheit legen die Bundesländer deshalb fest, wer unter welchen Bedingungen wo Rundfunk veranstalten darf. Deshalb gibt es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen ganz andere gesetzliche Bedingungen für den Lokalfunk als in Bayern. In sechs Bundesländern existieren überhaupt keine Lokalfunkangebote, sondern ausschließliche landes- oder bundesweite Radioprogramme.

Nach der Einigung der Ministerpräsidenten müssen nun alle Landtage dem neuen Rundfunkstaatsvertrag zustimmen, der im Mai 2009 in Kraft treten soll. Zugleich wird in fast allen Bundesländern ständig über die Anpassung der Landesmediengesetze an die sich rasant ändernde digitale Medienwelt debattiert. So soll es in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel Zeitungsverlagen erleichtert werden, lokale oder regionale TV-Programme anzubieten.

Über die Landesmediengesetze und Staatsverträge hinaus wird das Rundfunkrecht in Deutschland durch eine Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts geprägt. Sie haben vor allem das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Programmen entscheidend geformt.

Weitere Informationen bei der Landesanstalt für Medien NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf.


Was ist eigentlich der Drei-Stufen-Test?

Mit dem so genannten Drei-Stufen-Test und der Bezeichnung Public Value prägen neue Begriffe die Debatte um neue digitale Angebote von ARD und ZDF. Was aber bedeutet eigentlich Drei-Stufen-Test?

Ähnlich wie beim britischen Public-Value-Test, mit dem der öffentliche Mehrwert (Public Value) von neuen BBC-Programmen überprüft wird, sollen ab Mai 2009 auch ARD und ZDF nachweisen, dass ihre neuen digitalen Angebote das Medienangebot inhaltlich bereichern.

Anders als bei der BBC aber stehen in Deutschland nicht ökonomische, sondern publizistische Aspekte im Vordergrund.
Auf der ersten Prüfungsebene des neuen Drei-Stufen-Tests müssen Rundfunk- oder Fernsehräte kontrollieren, ob neue digitale Angebote zu Recht Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Auftrages im Sinne der Grundversorgung sind. Dabei stehen demokratische, gesellschaftliche oder kulturelle Vielfalt im Vordergrund. In einem zweiten Schritt gilt es zu prüfen, ob neue Online-Angebote oder digitale Kanäle von ARD und ZDF den publizistischen Wettbewerb bereichern, ohne andere Anbieter vom Markt zu verdrängen. Auf der dritten Stufe schließlich sollen die öffentlich-rechtlichen Gremien prüfen, ob die neuen Angebote angemessen zu finanzieren sind.

Bei der zweiten Stufe müssen die Aufsichtsgremien von ARD und ZDF auch Stellungnahmen der privaten Konkurrenz wie RTL oder Sat.1 berücksichtigen. Darüber hinaus sollen unabhängige Gutachter hinzugezogen werden. Das aber geht den privatwirtschaftlichen Anbietern nicht weit genug. Ihr Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) wünscht sich eine stärkere Einflussnahme auf den Drei-Stufen-Test und ein externes Gremium, das über die digitalen Pläne von ARD und ZDF entscheiden soll.


Wer verleiht in Deutschland für welche Leistung welchen Fernsehpreis?

Mit der Vergabe des Deutschen Fernsehpreises und des Metropolitan machten vergangene Woche gleich zwei Preisverleihungen Schlagzeilen.

Die älteste und renommierteste TV-Auszeichnung für herausragende Produktionen wird seit 1964 in Marl verliehen: Der Grimme-Preis wird jährlich in den Sparten Fiktion, Unterhaltung, Infor-mation und Kultur von einer Experten-Jury vergeben. Hinzu kommen Sonderpreise und Ehrungen. Der Preis des Adolf-Grimme-Instituts wurde nach dem ersten Generaldirektor des Nord-westdeutschen Rundfunks benannt.

Bis 1998 existierten zusätzlich der öffentlich-rechtliche Preis Telestar und der Goldene Löwe von Radio Luxemburg. Beide Preise wurden 1999 zum Deutschen Fernsehpreis vereinigt. Vorbild ist der US-Fernsehpreis Emmy. Eine unabhängige Jury verlieh zuletzt am 11. Oktober im Kölner Coloneum Preise in 22 Werk- und Personalkategorien. Hinzu kam ein Ehrenpreis für Marcel Reich-Ranicki.


Darüber hinaus vergeben auch Verlage wie Burda (Bambi), Springer (Goldene Kamera) oder der Gong Verlag der WAZ-Gruppe (Goldener Gong) Medienpreise an Fernsehstars.

Herausragende Leistungen im Bereich des Lokalfernsehens werden seit 2004 in Magdeburg mit dem Preis Regiostar gewürdigt. Am 13. Oktober feierte in Düsseldorf außerdem der neue Preis Metropolitan seine Premiere: Dabei wurden die besten Programme des regionalen Privatfernsehens ausgezeichnet. Initiatoren des Metropolitan e.V. sind Center.tv, TV.Berlin, Hamburg 1, München.tv und Rheinmain tv. Im Rahmen der Preisverleihung vergab die Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen erstmals den Sonderpreis an einen "local digital


Wie werden eigentlich Radio-Reichweiten gemessen?

Insgesamt hören knapp achtzig Prozent aller Menschen in Deutschland täglich Radio, und zwar durchschnittlich 196 Minuten lang. Wie aber lassen sich solche Daten und die Marktanteile einzelner Programme eigentlich messen?

Weil die Preise für Werbespots vor allem davon abhängen, wie viele Hörer sich mit ihnen erreichen lassen, ist es wichtig, dass der Erfolg öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Radioprogramme mit einem einheitlichen Maßstab ermittelt wird.
Deshalb haben sich die wichtigsten Werbevermarkter in der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (AG.MA) zusammengeschlossen.

Für die Media-Analyse im Hörfunk-Bereich werden zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) repräsentativ ausgewählte Deutsche und in Deutschland lebende EU-Ausländer telefonisch danach befragt, wie lange sie welche Hörfunkprogramme nutzen. Die erforderlichen knapp 64.500 Telefon-Interviews werden von sechs Sozialforschungsinstituten durchgeführt und dauern meist zwischen 25 und 40 Minuten. Mithilfe dieser Methode wurde beispielsweise festgestellt, dass die Befragten durchschnittlich 1,5 Radioprogramme pro Tag nutzen.

Die Ergebnisse der Media-Analyse für mehr als 300 Radio-Programme werden zweimal pro Jahr veröffentlicht (zuletzt am 6. August). Mit durchschnittlich knapp 1,4 Millionen Hörern ist Radio NRW, das Mantelprogramm der NRW-Lokalradios, in Deutschland Marktführer. Da die Stichprobe der Media-Analyse für einzelne Lokalfunk-Stationen keine repräsentativen Daten liefert, ermittelt das MS Medienbüro Köln auf der Basis von fast 24.000 Telefon-Interviews zweimal jährlich für die 45 NRW-Lokalsender weitere Daten.

Erfolgreichstes Lokalfunkprogramm in NRW ist zurzeit Radio Siegen, das in seinem Verbreitungsgebiet eine Reichweite ("Hörer gestern") von 44,4 Prozent aufweist.
Weitere Informationen unter www.agma-mmc.de, www.msmedienbuero-koeln.de.


Musikpiraterie im Netz: Was muss ich als WLAN-Nutzer beachten?

Kabellose Internetsurfer sind nach einem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts verpflichtet, selbst für ausreichende Sicherungen gegen eine unberechtigte Nutzung ihrer Netz-Verbindung, wie z.B. das illegale "Downloaden"von Musiktiteln, zu sorgen. Im Fall des Sängers "Bushido"gab das Gericht dem Musiker recht. Er war gegen drei Internetnutzer vorgegangen. Der Vorwurf: Sie hätten unerlaubt Musiktitel aus einer Internettauschbörse herunter geladen.

 

Was also kann man selbst tun, um sich gegen solche Vorfälle abzusichern?

Wenn man eine sog. WLAN-Verbindung nutzt, muss man diese "verschlüsseln" und mit einem Passwort versehen. Der gängige Verschlüsselungsstandard heißt "WPA 2". Diese Verschlüsselung verhindert, dass Dritte, zum Beispiel Nachbarn, den eigenen Netzzugang für illegale Up- oder Downloads nutzen.

Wenn man selbst Musik herunterladen will, muss man darauf achten, dass die entsprechenden Lieder nicht urheberrechtlich geschützt sind und somit illegal angeboten werden. Im Zweifel auf das Herunterladen verzichten.

Legale Download-Angebote finden sich zum Beispiel bei Portalen wie www.tonspion.de. Legal ist auch das Aufzeichnen (zu privaten Zwecken) von Titeln von Internetradios (siehe z.B. www.tauschnix.de).

Mehr Infos unter www.klicksafe.de


Wie funktioniert Fernsehen via Internet?

Das Internet erobert immer neue Medienwelten. Längst finden sich im Netz auch Fernsehbilder, die sich als Datenpakete über das Internet-Protokoll (IP) transportieren lassen. Werden Programme in hoher Qualität mit Hilfe geschlossener, breitbandiger Telekommunikationsnetze u. a. (DSL) und einem Decoder (Set-Top-Box) auf einen TV-Monitor übertragen, wird dies als IPTV bezeichnet.

IPTV ermöglicht es u. a. auf dem Fernsehgerät  auch Webseiten abzubilden oder E-Mail-Funktionen einzubinden. Außerdem lassen sich Programmangebote und Werbung personalisieren IPTV-Programme werden gegen eine zusätzliche Gebühr zum Beispiel von T-Home, Alice Home, Arcor oder Maxdome angeboten. Während T-Home, Alice und Arcor auch normale TV-Programme in Echtzeit übertragen, stellen andere Anbieter – zum Beispiel Maxdome – nur einzelne Sendungen oder Filme auf Abruf („on Demand“) zur Verfügung. Werden Video-Dateien nicht auf ein normales Fernsehgerät übertragen, sondern mit dem so genannten Streaming-Verfahren auf einen Computer, handelt es sich um Web-TV. Dafür werden eine Abspielsoftware und/oder ein Internetbrowser benötigt. Beispiele sind die Mediatheken von ARD, WDR und ZDF, aber auch von n-tv oder Spiegel TV.

Weitere Informationen gibt es im Medienkompass von Verbraucherzentrale und Landesmedienanstalt (hier) oder direkt bei der Landesanstalt für Medien NRW (LfM).


Was ist Digitales Fernsehen?

Das Zeitalter des analogen Fernsehens neigt sich dem Ende zu. Ende 2012 sollen überall in der Europäischen Union TV-Angebote digital ausgestrahlt werden.

Das so genannte Digital Video Broadcasting (DVB) bietet bessere Bild- und Tonqualität, ermöglicht Zusatzinformationen und - falls ein Rückkanal vorhanden ist - interaktive Dienste, etwa für Angebote, wie sie aus dem Internet bekannt sind. Außerdem sind mehr TV-Kanäle möglich. Diese können frei empfangbare Programme sein oder solche, die nur gegen ein Extra-Entgelt zu sehen sind (Pay-TV).

Egal ob bei Kabel, Satellit oder Antenne: Die neue Übertragungsnorm erfordert eine Umrüstung der alten Empfangsgeräte. Nur so können die digitalen Signale vom analogen TV-Bildschirm "verstanden" werden.

In der Regel lassen sich die digitalen Datenströme von einer geeigneten Set-Top-Box (ab ca. 80 Euro) so "übersetzen", dass sie auch weiterhin auf den alten TV-Geräten für Bild und Ton sorgen. Nur wer ein neues Fernsehgerät mit integrierter Digitaltechnik (iDTV) kauft, braucht keine Set-Top-Box an seinen alten Fernseher anschließen, sofern er ausschließlich frei empfangbare und unverschlüsselt ausgesendete Programme empfangen möchte. Vorsicht ist bei verschlüsselten Angeboten (in einigen Kabelnetzen) und bei der Nutzung von Pay-TV geboten, da hierfür unter Umständen nur vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder regionalen TV-Veranstalter zertifizierte Set-Top-Boxen eingesetzt werden dürfen. Ende 2012 sollen überall in der Europäischen Union terrestrische TV-Angebote digital ausgestrahlt werden.

Mehr dazu im Medienkompass von Verbraucherzentrale NRW und Landesanstalt für Medien oder direkt bei der Landesanstalt für Medien NRW (LfM).


Was ist eigentlich HDTV?

Nach den Flachbildschirmen steht uns bald eine weitere kleinere TV-Revolution ins Haus. Sie verbirgt sich hinter den Buchstaben HDTV, die für den Begriff High Definition Television stehen. Damit wird das so genannte hochauflösende Fernsehen bezeichnet.
In Zukunft sollen TV-Bilder noch brillanter werden. Während unsere Fernsehbildschirme zurzeit alle Bilder noch aus mehr als 400.000 Bildpunkten zusammensetzen, werden es bei den HDTV-Varianten 720p und 1.080i mehr als doppelt so viele sein. Bei der dritten HDTV-Variante 1080p (auch als "Full HD" bezeichnet) werden sogar mehr als zwei Millionen Bildpunkte dargestellt.

Wer heute ein solches TV-Gerät kaufen möchte, sollte auf das Logo "HD ready" oder "Full HD 1080p" achten. Hersteller-Angaben wie "HDTV geprüft" oder "Für HDTV geeignet" reichen nicht aus.

Noch werden nur wenige TV-Angebote in HDTV-Qualität ausgestrahlt. ProSieben und SAT.1 haben ihre HD-Programme vorerst eingestellt. Aber ARD und ZDF wollen Anfang 2010 mit der Ausstrahlung ihrer HDTV-Programme beginnen. Auch arte oder Eurosport planen die Abstrahlung ihrer HDTV-Programme via Satellit.

Weitere Informationen gibt es bei Fachhändlern oder im Medienkompass der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und der Verbraucherzentrale (hier).