An dieser Stelle beantworten wir in zwangloser Folge Fragen aus dem Medienalltag.
Wenn Sie eine spezielle Frage zum Mediengeschehen haben, die Sie hier beantwortet wissen möchten,
dann schreiben Sie uns eine Mail an info@lfm-nrw.de.
Das Handy wird zum multimedialen Alleskönner: Die sogenannten Smartphones sind Mobilfunk-Endgeräte, mit denen nicht nur telefoniert werden kann. Zusätzlich erlauben sie zum Bei-spiel das Surfen im Internet, das Bearbeiten von E-Mails sowie die Nutzung von Videos oder elektronischen Spielen.
Smartphone ist eine Kombination aus Mobilte-lefon und Mini-Online-PC. Die meisten dieser digitalen Helfer verfügen im Gegensatz zum normalen Handy
über einen druckempfindli-chen Bildschirm, den Touchscreen.
Das Navigieren auf dieser Benutzeroberfläche erfolgt, indem einzelne Menüs mit einer Finger- oder Stiftbe-rührung aufgerufen werden.
Die Benutzerführung ist ähnlich intuitiv angelegt wie in der Welt normaler Online-Computer.
Das Besondere an Smartphones ist, dass sie einen vollwertigen Internet-Zugang gewähren - mit zahlreiche Anwendungen. Diese Applikati-onen ("Apps") basieren meist auf dem Internet-Protokoll und reichen von Informationsdiensten (Wetter, Börse, Sport-Ergebnisse) über Musik- und Videodateien bis hin zu Bürosoftware und Navigationsanwendungen. Moderne Mobilfunk-Endgeräte können inzwischen sogar als Wasserwaage dienen.
Allein für Apples iPhone existieren weltweit mehr als 100.000 Apps, die über den Appstore online vermarktet werden. Konkurrent Google hat mit Partnern ein offenes Betriebssystem (Android) entwickelt, um weitere Anwendungen für die die Smartphone-Welt zu ermöglichen. Über den sogenannten Android Market lassen sich so inzwischen etwa 10.000 Applikationen für das Smartphone herunterladen. Die Anbieter Blackberry (App World), Nokia (Ovi) und Sony Ericsson (Satio) bieten ähnliche Systeme.
Für die meisten Smartphone-Anwendungen müssen Gebühren bezahlt werden Einige aber – zum Beispiel die Wasserwaage-Funktion, TV-Programminfos oder viele kleine Spiele – sind auch gratis.
Das hochauflösende Fernsehen, das auch High Definition Television (HDTV) genannt wird, steht in Deutschland
vor dem Durchbruch: RTL, Vox sowie sieben Sky-Kanäle (Pay-TV) sind bereits in neuer Qualität zu sehen. Sat.1,
ProSieben und Kabel 1 folgen im Januar, ARD und ZDF im Februar 2010.
Frei empfangbare HD-Angebote werden allerdings zurzeit fast nur über Satellit ausgestrahlt. Außerdem wird der neue Standard HD+ für viele HDTV-Fans zum Problem: Mit den herkömmlichen HDTV-Receivern, wie sie etwa von Sky-Kunden genutzt werden, lassen sich nämlich die großen Free-TV-Programme leider nicht empfangen.
Weil die privaten Anbieter ihre Kanäle verschlüsseln, werden spezielle HD+-Endgeräte benötigt, um RTL, Vox und demnächst auch Sat.1, ProSieben und Kabel 1 in brillanter Bildqualität sehen zu können.
Bis zum Jahresende sind zunächst (ab ca. 160 Euro) sechs HD+-Receiver von den Herstellern Humax, Technisat, Technotrend Görler sowie Videoweb erhältlich. Darüber hinaus sollen sich im kommenden Jahr alle HD-Empfangsgeräte, die auf dem Standard CI-Plus basieren, mit speziellen Modulen für HD+ aufrüsten lassen. Die Verschlüsselung entsprechender Programme übernimmt die Astra-Tochtergesellschaft HD Plus.
Wer das HD+-Angebot nutzen möchte, darf die Programme zunächst ein Jahr lang gratis schauen. Anschließend wird eine Service-Gebühr von fünfzig Euro pro Jahr fällig. Ein Nachteil von HD+ ist, dass die codierten Programme nur so aufgezeichnet werden können, dass sich – anders als bei üblichen Festplattenrecordern – Werbung nicht mehr überspringen lässt.
Die Anbieter privater Programme wollen mit HD+ ihre Werbeeinnahmen und Senderechte schützen. Wer ein CI-Plus-Gerät mit einem HD+-Modul aufrüstet, muss sogar damit rechnen, dass gar keine Aufnahmen möglich sind.
Wer ein HD+-Gerät erwirbt, kann damit auch öffentlich-rechtliche HD-Angebote empfangen. Allerdings ermöglichen es die meisten Geräte noch nicht, ein Programm anzusehen und gleichzeitig ein zweites aufzuzeichnen.
Das bezahlte Platzieren von Produkten in Fernsehsendungen (Product Placement) wird voraussichtlich
ab April 2010 für Deutschlands privatwirtschaftliche TV-Programme erlaubt. Darauf haben sich die
Ministerpräsidenten der Bundesländer geeinigt. Schleichwerbung aber bleibt weiterhin verboten.
Grundlage für die neue Regelung ist die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Sie ermöglicht es Produzenten und Programmanbietern, künftig in Filmen, Serien und Sportsendungen sowie Shows oder anderen Formaten der sogenannten leichten Unterhaltung Produkte gegen Geld zu platzieren.
Zentrale Voraussetzung ist allerdings, dass die Zuschauer darauf hingewiesen werden. Außerdem dürfen einzelne Produkte "nicht zu stark herausgestellt" werden. Nachrichten und Kinderprogramme sowie Verbraucher- und Ratgebermagazine, die im Wesentlichen informierenden Charakter haben, müssen auch künftig von bezahlten Produktplatzierungen frei bleiben. Verboten sind auch Themen-Placements, bei denen Organisationen ihnen wichtige Themen und Perspektiven gegen Geld in die Handlung von Filmen oder Serien einbauen lassen.
Offen ist zurzeit noch, in welcher Form vor und nach den betreffenden Sendungen sowie zum Ende von Werbepausen künftig auf Placements hingewiesen werden muss. Diese Kennzeichnungspflicht soll auch für eingekaufte Produktionen wie zum Beispiel Hollywood-Filme gelten, wenn diese nach dem 19. Dezember 2009 hergestellt worden sind. James Bond im BMW oder im Aston Martin lässt grüßen.
Für ARD und ZDF bleiben bezahlte Produktplatzierungen verboten. Allerdings werden sogenannte Produktbeistellungen weiterhin erlaubt. Dabei stellen Unternehmen ihre Produkte für Filmproduktionen unentgeltlich zur Verfügung. Auch solche Fälle müssen demnächst gekennzeichnet werden.
Und Schleichwerbung? Die bleibt weiterhin untersagt. Schleichwerbung ist wettbewerbswidrig und liegt dann vor, wenn bezahlte Platzierungen nicht deutlich gemacht werden.
Der gute alte Videorecorder für VHS-Cassetten hat ausgedient. In Zukunft werden sogenannte Personal Video
Recorder (PVR) TV-Programme aufzeichnen, sammeln oder in neuer Qualität wiedergeben.
Die modernen digitalen Aufnahmegeräte speichern Programme – falls vom Anbieter erlaubt – nicht mehr auf
einer Cassette, sondern wie ein PC auf einer Festplatte.
Von dort aus lassen sich einzelne Sendungen oder Filme jederzeit abspielen oder können auf andere
Datenträger wie zum Beispiel Digital Video Discs (DVD) kopiert werden. Anders als beim VHS-Videorecorder
entsteht dabei keinerlei Qualitätsverlust.
Die neuen PVR sind beim Abspielen weitaus bedienungsfreundlicher als die analogen Recorder. So finden sie gewünschte Sequenzen in Sekundenschnelle, ohne ein Videoband spulen zu müssen. Bei Bedarf lassen sich einzelne Szenen beliebig oft wiederholen, natürlich auch mit Zeitlupe oder Zeitraffer. Klingelt etwa das Telefon, kann bei guten Geräten sogar der aktuelle Film unterbrochen und später zu Ende gesehen werden ("Time-Shift"). Werbung lässt sich beim Ansehen von Aufzeichnungen automatisch überspringen, was einige Anbieter allerdings künftig verhindern wollen.
Gute Personal Video Recorder verfügen ähnlich wie Receiver über einen elektronischen Programmführer (Electronic Programm Guide, EPG) und speichern auf Wunsch sogar automatisch alle Magazine eines bestimmten Genres, alle Folgen einer Serie oder alle Kinostreifen mit zuvor festgelegten Lieblingsschauspielern. Sogar zeitversetztes Zuschauen ist möglich.
Wer also sein TV-Gerät erst um 20.05 Uhr einschaltet, kann die Tagesschau dennoch von Anfang sehen. Wer um 20.30 Uhr nach Hause kommt, verpasst nach entsprechender Programmierung nichts vom 15 Minuten zuvor begonnenen Film. Dabei zeigt das PVR-System das zuvor Aufgezeichnete und nimmt zugleich weiter auf ("Time-Slip").
Ohne die aktuellen Marktanteile läuft in der TV-Branche fast nichts mehr: Von ihnen hängen
Fernsehkarrieren ab und vor allem die Werbeeinnahmen. Wie aber werden diese Einschaltquoten
und Marktanteile eigentlich gemessen?
Finanziert wird die TV-Quotenmessung in Deutschland von der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Programmanbieter ARD, ZDF, Mediengruppe RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 Media AG.
Die AGF wiederum beauftragt seit 1985 die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) mit der Ermittlung täglich aktualisierter Daten.
Um die Quoten zu messen, setzt die GfK in 5.640 repräsentativ ausgewählten Haushalten (mit insgesamt ca. 13.000 Personen) spezielle elektronische Messgeräte ("GfK-Meter") ein. Mit ihrer Hilfe wird erfasst, wer in diesen Haushalten wann welches TV-Programm nutzt. Das System registriert auch die Nutzung von Teletext, Videos oder Videospielen und seit 1. Juli zusätzlich, was per DVD- oder Festplattenrecorder gesehen wird. Alle Daten werden anschließend auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet und den TV-Programmmachern am Folgetag um 9 Uhr zur Verfügung gestellt.
Unberücksichtigt bleiben allerdings Haushalte mit ausländischen Bürgern, die nicht aus der Europäischen Union stammen. Auch Public-Viewing, Internet-Fernsehen oder die Zuschauer in Kneipen können nicht erfasst werden. Außerdem können die GfK-Messgeräte nicht feststellen, wie intensiv Zuschauer Programme verfolgen. Immer häufiger nämlich laufen TV-Geräte nur noch als Begleitmedium oder Hintergrundkulisse, was die Wirksamkeit von Werbespots reduziert.
Den höchsten TV-Marktanteil erzielte im vergangenen Jahr übrigens das Fußballpiel Deutschland gegen die Türkei (Europameisterschaft), das von knapp 29,5 Millionen Zuschauern (81,5% Marktanteil) gesehen wurde.
Weitere Informationen bei der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Zollhof 2, 40221 Düsseldorf (www.lfm-nrw.de).
Seit dem 1. Juni 2009 gelten für den Rundfunk in Deutschland einige neue Regelungen. Grund dafür ist
die 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages. Was wird also künftig anders?
Für den Rundfunk, das heißt für Hörfunk und Fernsehen, sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Im Rahmen ihrer sogenannten Kulturhoheit legen sie seit 1987 per Staatsvertrag die Regeln für öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Anbieter von TV- und Radioprogrammen fest. Dabei geht es um Fragen, die von der Lizenzierung über die Werbung bis hin zur Sicherung von Medienvielfalt reichen. Seit zwei Jahren werden bei dem Regelwerk auch Telemedien berücksichtigt, also solche Internetangebote, die für die Meinungsbildung wichtig sind.
Internetradios sind seit dem 1. Juni 2009 zulassungsfrei, aber anmeldeldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Personen, die keine Rundfunkzulassung erhalten können (vgl. § 20a RStV), dürfen auch kein Internetradio veranstalten.
Der neue Rundfunkstaatsvertrag ändert vor allem die Zulässigkeit von öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten. ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen künftig in einem besonderen Verfahren (Drei-Stufen-Test) den Aufsichtsgremien (Rundfunk-/Fernsehrat) nachweisen, dass ihre Internetinhalte das publizistische Angebot in Deutschland qualitativ bereichern. Dabei müssen die Kosten vertretbar sein und sollen nach Möglichkeit keine privatwirtschaftlichen Angebote vom Markt verdrängt werden. Um dies zu prüfen, können auch die privaten Wettbewerber Stellung beziehen und müssen gegebenenfalls externe Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Neu ist auch, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio Sendungen und sendungsbezogene Inhalte im Normalfall nur noch sieben Tage lang zum Online-Abruf anbieten dürfen. Außerdem sind den öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet keine "presseähnlichen Angebote" ohne Sendungsbezug mehr erlaubt.
Übrigens: Zurzeit wird bereits der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorbereitet, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.
Wer sich alle 2008 in Deutschland ausgestrahlten TV-Werbespots nacheinander anschauen wollte, müsste fast drei Jahre lang vor dem Fernsehgerät sitzen bleiben. Ein Rekordwert! Wie viel Werbung aber ist eigentlich pro Kanal und Tag erlaubt?
Privatwirtschaftliche Programme, die von deutschen Landesmedienanstalten lizenziert wurden,
dürfen höchstens 20 Prozent ihrer täglichen Sendezeit mit Werbung füllen. Hierzu zählen die
klassischen Werbespots, aber auch kurze Teleshopping- (also Verkaufs-)Spots und andere Formen
der Werbung wie zum Beispiel Dauerwerbesendungen. Das regelt der Rundfunkstaatsvertrag.
Dabei dürfen Werbespots und Teleshopping-Spots innerhalb einer vollen Stunde insgesamt höchstens
zwölf Minuten ausmachen.
Für längere Teleshopping-Angebote, also solche, die mindestens 15 Minuten dauern, ist eine Höchstgrenze von drei Stunden pro Tag vorgesehen. Rund um die Uhr dürfen nur reine Teleshoppingkanäle Produkte anpreisen.
Und was ist mit Spielfilmen, die durch Werbung unterbrochen werden? Zwei Unterbrechungen bei einer Spielfilmlänge von 90 Minuten sind erlaubt, drei, wenn ein Spielfilm mehr als 110 Minuten dauert – wobei die Werbung jeweils auf die Dauer des Films anzurechnen ist (sog. Bruttoprinzip). Für Serien und Sendereihen etwa gelten allerdings wieder andere Möglichkeiten: Etwa alle 20 Minuten sind hier Werbeeinschaltungen zulässig.
Werbefrei müssen nach dem Willen des Gesetzgebers Gottesdienste und Kindersendungen sein.
Lesetipp:
Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung
von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen/im Hörfunk (Werberichtlinien)
vom 21. Februar 2000
Download PDF
In Deutschland werden Lotterien- und Sportwetten durch den Glücksspielstaatsvertrag geregelt. Ziel des Vertrages ist es, die Spielsucht einzudämmen und den Jugendschutz zu stärken. Da Gewinnspiele im Rundfunk nicht unter den Glücksspielstaatsvertrag fallen, wurde jetzt von den Landesmedienanstalten eine eigenständige Gewinnspielsatzung verabschiedet. Das Ziel: eine bessere Regulierung von TV-Gewinnspielen.Die neue Satzung soll mögliche Täuschungen bei Gewinnspielen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken.
So dürfen nur solche Gewinnspiele über Radio oder Fernsehen angeboten werden, bei denen der Einsatz nicht mehr als 50 Cent kostet. Vor allem bei vielen TV-Gewinnspielen sind die gültigen Lösungen oft umstritten, oder es dauert Stunden, bis der rote "Hot Button" ein Anrufer-Telefonat ins Studio durchstellt.
Falsche Gewinnversprechen oder unlösbare Quiz-Aufgaben sollen künftig unterbunden werden. Künftig dürfen Jugendliche ab 14 Jahren an Einzel-Gewinnspielen im Hörfunk oder Fernsehen teilnehmen.
Bei Lotterien und Sportwetten gilt dagegen weiterhin die Altersbegrenzung 18 Jahre.
Die Zeiten, in denen bis zu neun Stunden lang kein Zuschauer die Gelegenheit erhält, seine richtige Lösung zu einer Quizfrage zu präsentieren, sind vorbei: Einzelne Sendungen dürfen höchstens drei Stunden lang dauern, und im Rahmen einer entsprechenden Sendung müssen spätestens nach dreißig Minuten Anrufer durchgestellt werden. Außerdem müssen Gewinnspiele nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt.
Gewinnspielsendungen müssen alle 15 Minuten über Bildschirmeinblendungen über die Teilnahmebedingungen informieren. Auch Aufrufe der Moderatoren, doch mehrmals beim Sender anzurufen, sind künftig verboten. Bei Missachtung der neuen Vorschriften drohen den Veranstaltern bis zu 500.000 Euro Bußgeld. Verstöße gegen die neue Satzung ahndet die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten.
Weil das Internet längst ein Spiegel unseres normalen Lebens ist, finden sich dort auch negative gesellschaftliche Erscheinungen. Dazu zählt inzwischen auch, dass immer mehr Menschen online gemobbt werden. Aber wie funktioniert das so genannte Cyber-Mobbing und was hilft dagegen?
Das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer ist vor allem in den Communities des Web 2.0 oder durch E-Mails leicht möglich.
Egal ob MitschülerInnen, LehrerInnen oder Nachbarn: Sie alle können im Internet an den virtuellen Pranger gestellt werden. Dies geschieht oft anonym (unter falschem Namen), rund um die Uhr und im World Wide Web stets vor einem weltweiten Publikum. Auch Handys, Chatrooms, Video-Portale und Instant-Messenger bieten Möglichkeiten, um Menschen mit Bildern und Texten öffentlich gezielt bloßzustellen oder zu isolieren.
Etwa jeder vierte Jugendliche in Deutschland kennt jemanden, der im Internet Opfer von Cyber-Mobbing wurde. Durchschnittlich jeder sechste der jungen Internet-Nutzer klagt, dass Fremde bereits falsche oder beleidigende Aussagen über ihn ins Netz stellten. Deshalb stand am 10. Februar der Safer Internet Day 2009 ganz im Zeichen einer Kampagne gegen das Cyber-Mobbing. Der jährlich stattfindende weltweite Aktionstag für mehr Sicherheit im Netz wurde bereits zum wiederholten Mal veranstaltet. In Deutschland bot die EU-Initiative klicksafe zahlreiche Informationsveranstaltungen und ausführliches Begleitmaterial.
klicksafe empfiehlt allen Betroffenen von Cyber-Mobbing, Foren-Betreiber aufzufordern, beleidigende Inhalte zu löschen. Außerdem seien juristische Schritte zu überlegen, wenn das Recht am eigenen Bild verletzt werde oder das Anti-Stalking-Gesetz greife.
Mit ihrer Einigung auf den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Ministerpräsidenten der Länder Ende Oktober für Schlagzeilen gesorgt. Wie aber entstehen eigentlich Rundfunkgesetze?
Grundsätzlich ist die Regulierung von Hörfunk und Fernsehen in Deutschland Ländersache. Innerhalb ihrer so genannten Kulturhoheit legen die Bundesländer deshalb fest, wer unter welchen Bedingungen wo Rundfunk veranstalten darf. Deshalb gibt es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen ganz andere gesetzliche Bedingungen für den Lokalfunk als in Bayern. In sechs Bundesländern existieren überhaupt keine Lokalfunkangebote, sondern ausschließliche landes- oder bundesweite Radioprogramme.
Nach der Einigung der Ministerpräsidenten müssen nun alle Landtage dem neuen Rundfunkstaatsvertrag zustimmen, der im Mai 2009 in Kraft treten soll. Zugleich wird in fast allen Bundesländern ständig über die Anpassung der Landesmediengesetze an die sich rasant ändernde digitale Medienwelt debattiert. So soll es in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel Zeitungsverlagen erleichtert werden, lokale oder regionale TV-Programme anzubieten.
Über die Landesmediengesetze und Staatsverträge hinaus wird das Rundfunkrecht in Deutschland durch eine Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts geprägt. Sie haben vor allem das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Programmen entscheidend geformt.
Weitere Informationen bei der Landesanstalt für Medien NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf.
Mit dem so genannten Drei-Stufen-Test und der Bezeichnung Public Value prägen neue Begriffe die Debatte um neue digitale Angebote von ARD und ZDF. Was aber bedeutet eigentlich Drei-Stufen-Test?
Ähnlich wie beim britischen Public-Value-Test, mit dem der öffentliche Mehrwert (Public Value) von neuen BBC-Programmen überprüft wird, sollen ab Mai 2009 auch ARD und ZDF nachweisen, dass ihre neuen digitalen Angebote das Medienangebot inhaltlich bereichern.
Anders als bei der BBC aber stehen in Deutschland nicht ökonomische, sondern publizistische Aspekte im
Vordergrund.
Auf der ersten Prüfungsebene des neuen Drei-Stufen-Tests müssen Rundfunk- oder Fernsehräte kontrollieren,
ob neue digitale Angebote zu Recht Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Auftrages im Sinne der
Grundversorgung sind. Dabei stehen demokratische, gesellschaftliche oder kulturelle Vielfalt im
Vordergrund. In einem zweiten Schritt gilt es zu prüfen, ob neue Online-Angebote oder digitale Kanäle von
ARD und ZDF den publizistischen Wettbewerb bereichern, ohne andere Anbieter vom Markt zu verdrängen. Auf
der dritten Stufe schließlich sollen die öffentlich-rechtlichen Gremien prüfen, ob die neuen Angebote
angemessen zu finanzieren sind.
Bei der zweiten Stufe müssen die Aufsichtsgremien von ARD und ZDF auch Stellungnahmen der privaten Konkurrenz wie RTL oder Sat.1 berücksichtigen. Darüber hinaus sollen unabhängige Gutachter hinzugezogen werden. Das aber geht den privatwirtschaftlichen Anbietern nicht weit genug. Ihr Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) wünscht sich eine stärkere Einflussnahme auf den Drei-Stufen-Test und ein externes Gremium, das über die digitalen Pläne von ARD und ZDF entscheiden soll.
Mit der Vergabe des Deutschen Fernsehpreises und des Metropolitan machten vergangene Woche gleich zwei Preisverleihungen Schlagzeilen.
Die älteste und renommierteste TV-Auszeichnung für herausragende Produktionen wird seit
1964 in Marl verliehen: Der Grimme-Preis wird jährlich in den Sparten Fiktion,
Unterhaltung, Infor-mation und Kultur von einer Experten-Jury vergeben.
Hinzu kommen Sonderpreise und Ehrungen. Der Preis des Adolf-Grimme-Instituts wurde nach
dem ersten Generaldirektor des Nord-westdeutschen Rundfunks benannt.
Bis 1998 existierten zusätzlich der öffentlich-rechtliche Preis Telestar und der Goldene Löwe von Radio Luxemburg. Beide Preise wurden 1999 zum Deutschen Fernsehpreis vereinigt. Vorbild ist der US-Fernsehpreis Emmy. Eine unabhängige Jury verlieh zuletzt am 11. Oktober im Kölner Coloneum Preise in 22 Werk- und Personalkategorien. Hinzu kam ein Ehrenpreis für Marcel Reich-Ranicki.
Darüber hinaus vergeben auch Verlage wie Burda (Bambi), Springer (Goldene Kamera) oder
der Gong Verlag der WAZ-Gruppe (Goldener Gong) Medienpreise an Fernsehstars.
Herausragende Leistungen im Bereich des Lokalfernsehens werden seit 2004 in Magdeburg mit dem Preis Regiostar gewürdigt. Am 13. Oktober feierte in Düsseldorf außerdem der neue Preis Metropolitan seine Premiere: Dabei wurden die besten Programme des regionalen Privatfernsehens ausgezeichnet. Initiatoren des Metropolitan e.V. sind Center.tv, TV.Berlin, Hamburg 1, München.tv und Rheinmain tv. Im Rahmen der Preisverleihung vergab die Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen erstmals den Sonderpreis an einen "local digital hero".
Insgesamt hören knapp achtzig Prozent aller Menschen in Deutschland täglich Radio, und zwar durchschnittlich 196 Minuten lang. Wie aber lassen sich solche Daten und die Marktanteile einzelner Programme eigentlich messen?
Weil die Preise für Werbespots vor allem davon abhängen, wie viele Hörer sich mit ihnen erreichen
lassen, ist es wichtig, dass der Erfolg öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher
Radioprogramme mit einem einheitlichen Maßstab ermittelt wird.
Deshalb haben sich die wichtigsten Werbevermarkter in der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse
(AG.MA) zusammengeschlossen.
Für die Media-Analyse im Hörfunk-Bereich werden zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) repräsentativ ausgewählte Deutsche und in Deutschland lebende EU-Ausländer telefonisch danach befragt, wie lange sie welche Hörfunkprogramme nutzen. Die erforderlichen knapp 64.500 Telefon-Interviews werden von sechs Sozialforschungsinstituten durchgeführt und dauern meist zwischen 25 und 40 Minuten. Mithilfe dieser Methode wurde beispielsweise festgestellt, dass die Befragten durchschnittlich 1,5 Radioprogramme pro Tag nutzen.
Die Ergebnisse der Media-Analyse für mehr als 300 Radio-Programme werden zweimal pro Jahr veröffentlicht (zuletzt am 6. August). Mit durchschnittlich knapp 1,4 Millionen Hörern ist Radio NRW, das Mantelprogramm der NRW-Lokalradios, in Deutschland Marktführer. Da die Stichprobe der Media-Analyse für einzelne Lokalfunk-Stationen keine repräsentativen Daten liefert, ermittelt das MS Medienbüro Köln auf der Basis von fast 24.000 Telefon-Interviews zweimal jährlich für die 45 NRW-Lokalsender weitere Daten.
Erfolgreichstes Lokalfunkprogramm in NRW ist zurzeit Radio Siegen,
das in seinem Verbreitungsgebiet eine Reichweite ("Hörer gestern") von 44,4 Prozent aufweist.
Weitere Informationen unter www.agma-mmc.de,
www.msmedienbuero-koeln.de.

Was also kann man selbst tun, um sich gegen solche Vorfälle abzusichern?
Wenn man eine sog. WLAN-Verbindung nutzt, muss man diese "verschlüsseln" und mit einem Passwort versehen. Der gängige Verschlüsselungsstandard heißt "WPA 2". Diese Verschlüsselung verhindert, dass Dritte, zum Beispiel Nachbarn, den eigenen Netzzugang für illegale Up- oder Downloads nutzen.
Wenn man selbst Musik herunterladen will, muss man darauf achten, dass die entsprechenden Lieder nicht urheberrechtlich geschützt sind und somit illegal angeboten werden. Im Zweifel auf das Herunterladen verzichten.
Legale Download-Angebote finden sich zum Beispiel bei Portalen wie www.tonspion.de. Legal ist auch das Aufzeichnen (zu privaten Zwecken) von Titeln von Internetradios (siehe z.B. www.tauschnix.de).
Mehr Infos unter www.klicksafe.de
Das Internet erobert immer neue Medienwelten. Längst finden sich im Netz auch Fernsehbilder, die sich als Datenpakete über das Internet-Protokoll (IP) transportieren lassen. Werden Programme in hoher Qualität mit Hilfe geschlossener, breitbandiger Telekommunikationsnetze u. a. (DSL) und einem Decoder (Set-Top-Box) auf einen TV-Monitor übertragen, wird dies als IPTV bezeichnet.
IPTV ermöglicht es u. a. auf dem Fernsehgerät auch Webseiten abzubilden oder E-Mail-Funktionen einzubinden. Außerdem lassen sich Programmangebote und Werbung personalisieren IPTV-Programme werden gegen eine zusätzliche Gebühr zum Beispiel von T-Home, Alice Home, Arcor oder Maxdome angeboten. Während T-Home, Alice und Arcor auch normale TV-Programme in Echtzeit übertragen, stellen andere Anbieter – zum Beispiel Maxdome – nur einzelne Sendungen oder Filme auf Abruf („on Demand“) zur Verfügung. Werden Video-Dateien nicht auf ein normales Fernsehgerät übertragen, sondern mit dem so genannten Streaming-Verfahren auf einen Computer, handelt es sich um Web-TV. Dafür werden eine Abspielsoftware und/oder ein Internetbrowser benötigt. Beispiele sind die Mediatheken von ARD, WDR und ZDF, aber auch von n-tv oder Spiegel TV.
Weitere Informationen gibt es im Medienkompass von Verbraucherzentrale und Landesmedienanstalt (www.lfm-nrw.de/medienkompass) oder direkt bei der Landesanstalt für Medien NRW (LfM).
Das Zeitalter des analogen Fernsehens neigt sich dem Ende zu. Ende 2012 sollen überall in der Europäischen Union TV-Angebote digital ausgestrahlt werden.
Das so genannte Digital Video Broadcasting (DVB) bietet bessere Bild- und Tonqualität, ermöglicht Zusatzinformationen und - falls ein Rückkanal vorhanden ist - interaktive Dienste, etwa für Angebote, wie sie aus dem Internet bekannt sind. Außerdem sind mehr TV-Kanäle möglich. Diese können frei empfangbare Programme sein oder solche, die nur gegen ein Extra-Entgelt zu sehen sind (Pay-TV).
Egal ob bei Kabel, Satellit oder Antenne: Die neue Übertragungsnorm erfordert eine Umrüstung der alten Empfangsgeräte. Nur so können die digitalen Signale vom analogen TV-Bildschirm "verstanden" werden.
In der Regel lassen sich die digitalen Datenströme von einer geeigneten Set-Top-Box (ab ca. 80 Euro) so "übersetzen", dass sie auch weiterhin auf den alten TV-Geräten für Bild und Ton sorgen. Nur wer ein neues Fernsehgerät mit integrierter Digitaltechnik (iDTV) kauft, braucht keine Set-Top-Box an seinen alten Fernseher anschließen, sofern er ausschließlich frei empfangbare und unverschlüsselt ausgesendete Programme empfangen möchte. Vorsicht ist bei verschlüsselten Angeboten (in einigen Kabelnetzen) und bei der Nutzung von Pay-TV geboten, da hierfür unter Umständen nur vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder regionalen TV-Veranstalter zertifizierte Set-Top-Boxen eingesetzt werden dürfen. Ende 2012 sollen überall in der Europäischen Union terrestrische TV-Angebote digital ausgestrahlt werden.
Mehr dazu im Medienkompass von Verbraucherzentrale NRW und Landesanstalt für Medien oder direkt bei der Landesanstalt für Medien NRW (LfM).
Nach den Flachbildschirmen steht uns bald eine weitere kleinere TV-Revolution ins Haus. Sie verbirgt
sich hinter den Buchstaben HDTV, die für den Begriff High Definition Television stehen. Damit wird das
so genannte hochauflösende Fernsehen bezeichnet.
In Zukunft sollen TV-Bilder noch brillanter werden. Während unsere Fernsehbildschirme zurzeit alle Bilder
noch aus mehr als 400.000 Bildpunkten zusammensetzen, werden es bei den HDTV-Varianten 720p und 1.080i mehr
als doppelt so viele sein. Bei der dritten HDTV-Variante 1080p (auch als "Full HD" bezeichnet) werden sogar
mehr als zwei Millionen Bildpunkte dargestellt.
Wer heute ein solches TV-Gerät kaufen möchte, sollte auf das Logo "HD ready" oder "Full HD 1080p" achten. Hersteller-Angaben wie "HDTV geprüft" oder "Für HDTV geeignet" reichen nicht aus.
Noch werden nur wenige TV-Angebote in HDTV-Qualität ausgestrahlt. ProSieben und SAT.1 haben ihre HD-Programme vorerst eingestellt. Aber ARD und ZDF wollen Anfang 2010 mit der Ausstrahlung ihrer HDTV-Programme beginnen. Auch arte oder Eurosport planen die Abstrahlung ihrer HDTV-Programme via Satellit.
Weitere Informationen gibt es bei Fachhändlern oder im Medienkompass der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und der Verbraucherzentrale (www.lfm-nrw.de/medienkompass).