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Aufgabe, Leitbilder, Schwerpunkte

Die LfM hat den gesetzlichen Auftrag, Medienkompetenz im Land zu fördern und die Medienerziehung zu unterstützen, um die Mediennutzerinnen und Mediennutzer zu befähigen, selbstbestimmt, kreativ und verantwortlich mit den elektronischen Medien umzugehen und an der Informationsgesellschaft gleichberechtigt und barrierearm teilzuhaben. Dieser Aufgabe dienen Projekte der Medienerziehung und -bildung und der Förderung von Medienkompetenz sowie eine die Institutionen übergreifende Vernetzung und Zusammenarbeit. Da insbesondere Eltern als Mittler und Multiplikatoren eine wichtige Rolle spielen, richten sich Projekte und Fördermaßnahmen auch an sie. Bei der Vermittlung von Medienkompetenz sowie zur Integration von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund leisten auch die Bürgermedien einen Beitrag (Art. 39 LMG NRW).

Die LfM soll zum Zweck der Förderung von Medienkompetenz mit Schulen und Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zusammenarbeiten und ehrenamtliche Initiativen zur Förderung der Medienkompetenz in der Durchführung unterstützen. Sie soll hierzu insbesondere innovative Projekte der Medienerziehung und Formen selbstorganisierten Lernens initiieren. Die Förderung soll sich darüber hinaus auf Projekte zur Förderung der Medienkompetenz und die Aus- und Fortbildung in Medienberufen erstrecken. Insbesondere soll die LfM einen Beitrag zur Vernetzung von Projekten zur Förderung von Medienkompetenz und -erziehung in NRW leisten. Die LfM hat zudem den Bürgerfunk zu fördern und allgemeine Auskünfte über die Rechte von Rundfunkteilnehmern und die Möglichkeit der Rechtswahrnehmung zu erteilen (vgl. hierzu § 88 LMG NRW).

Vor diesem Hintergrund hat die LfM vielfältige Aktivitäten zur Förderung von Medienkompetenz entwickelt. Dabei ist der Begriff Medienkompetenz als Oberbegriff zu verstehen. Er umschließt Aktivitäten in den Tätigkeitsfeldern Medienkompetenz/Medienbildung, Mediennutzerschutz, Medienforschung und Bürgermedien.