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Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in digitaler Technik (DAB+) in einem Pilotversuch

Hiermit gibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) bekannt, dass zur Durchführung eines bis zum 31.07.2014 befristeten Pilotversuchs gem. §§ 30, 28 i. V. m. 10b LMG NRW der LfM ab sofort in einem landesweiten Multiplex im Frequenzblock 11D

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zur landesweiten programmlichen Nutzung für Hörfunk in digitaler Technik (DAB+) zur Verfügung stehen.

Die Antragsfrist beginnt am 23.04.2012 und endet am 25.06.2012, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist).

 

 




Hinweis

Gesetze und Satzungen unterliegen häufig Änderungen. Hier sind nun alle bisherigen Änderungen in die Urschriften eingearbeitet worden, so dass an einem Stück lesbare Texte entstanden. Das ist hilfreich für die alltägliche Nutzung, hat aber den Nachteil, dass es keine amtlichen Fassungen sind. Dies muß also ausdrücklich betont werden: Es handelt sich hier um Lesefassungen nur zum internen Gebrauch; zum offiziellen Zitieren muss auf die jeweils angegebenen amtlichen Gesetz- und Verordnungsblätter oder sonstigen amtlichen Verkündigungsblätter zurückgegriffen werden.