Pressemitteilung - Medienkommission 10.09.2004
| 1. | LfM trifft ihre Vielfaltsentscheidung zur Rangfolge im Kabel |
Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat über die so genannte Rangfolge im Kabel entschieden.
Die Medienkommission der LfM beschloss in ihrer Sitzung am 10. September 2004 in Düsseldorf die "6. Vorrangentscheidung" erstmals auf der Basis des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Landesmediengesetzes (LMG NRW). Danach entscheidet die LfM nur noch über 17 der rund 33 Kanäle in analogen Kabelnetzen. Ein Kontingent (acht Plätze) wird nun vom Kabelnetzbetreiber in eigener Regie bestimmt. So genannte "gesetzlich bestimmte Programme" (z. B. öffentlich-rechtliche Programme) sind gleichsam automatisch "gesetzt".
Wolfgang Hahn-Cremer, der Vorsitzende der LfM-Medienkommission, sagte, die Kommission könne damit nur noch sehr eingeschränkt eine tatsächliche Auswahlentscheidung treffen: "Wir sind gesetzlich gehalten, alle Programme für das Kabel zu berücksichtigen, die in NRW digital terrestrisch, also über Antenne verbreitet werden - und das sind schon zwölf. Zusätzlich müssen wir unter anderem ein Teleshoppingangebot und ein grenzüberschreitendes Programm einbeziehen."
Das Ergebnis der Vorrangentscheidung der LfM:
| Gesetzlich bestimmte Programme | ARD | |
| ZDF | ||
| WDR Fernsehen | ||
| Arte | ||
| 3Sat | ||
| Der Kinderkanal | ||
| Phoenix | ||
| Offener Kanal | ||
| Terrestrische verbreitete Programme | 1 | RTL (NRW) |
| 2 | RTL 2 | |
| 3 | Super RTL | |
| 4 | VOX | |
| 5 | Sat.1 | |
| 6 | Pro Sieben | |
| 7 | Kabel 1 | |
| 8 | N24 | |
| 9 | CNN International | |
| 10 | Eurosport | |
| 11 | Terra Nova | |
| 12 | Viva | |
| (Landesweites Programm) | 13 | tv.nrw (Euronews/XXP)* |
| (Lokales/regionales Programm) | 14 | Viva Plus** |
| Grenzüberschreitende Programme | 15 | Hessen Fernsehen, MDR Fernsehen,
NDR Fernsehen, NOS, RTBF 1, VRT 1, Südwest Fernsehen
DSF*** |
| Teleshoppingangebot | 16 | QVC**** |
| 17 | n-tv |
* Sobald, solange bzw.
soweit kein landesweites Programm vorrangig einzuspei-sen ist, werden die Programme
Euronews und XXP partagiert eingespeist.
** Solange bzw. soweit kein lokales/regionales
Programm vorrangig einzuspeisen ist, wird das Programm Viva Plus eingespeist.
*** In den Kabelanlagen, in denen kein
grenzüberschreitendes Programm einge-speist wird, wird das Programm DSF
weiterverbreitet.
**** Entsprechend § 18 Abs. 4 LMG
wird nur ein Teleshoppingangebot eingespeist.
Die LfM geht nach Gesprächen mit dem Kabelnetzbetreiber ish und allen anderen Beteiligten davon aus, dass es auch im weiteren Belegungsverfahren nicht mehr zu Konfliktfällen kommen wird und dass (in einigen Fällen durch Teilen eines Sendeplatzes) unter anderem folgende Programme Berücksichtigung finden: MDR, BBC, TV 5, Bloomberg, BR 3, DSF, MTV, NBC Giga, NDR 3, Tele 5, MTV 2, TRT, RTL Shop, 9Live.
Zum weiteren Verfahren:
Nach der Vorrangentscheidung durch die LfM wird nun in einem zweiten Schritt das gesetzlich vorgesehene "Benehmen" mit dem Kabelnetzbetreiber hergestellt. Danach folgt die Belegungsentscheidung für die einzelnen Kabelnetze in Nordrhein-Westfalen. Erst dann kann mit der Umsetzung der Belegungsentscheidung begonnen werden. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem es für die Zuschauer interessant wird.
"Wir rechnen damit, dass mit der tatsächlichen Umsetzung nicht vor Anfang des Jahres 2005 begonnen wird", sagte LfM-Direktor Norbert Schneider hierzu. Zu dem im Juli von der LfM angekündigten Widerrufsverfahren gegen den Sender tv.nrw sagte er, dass dazu eine Entscheidung im Oktober oder November 2004 geplant ist.
Die Medienkommission hat zusätzlich folgende Resolution zur 6. Vorrangentscheidung bei der Kanalbelegung in den Kabelanlagen Nordrhein-Westfalens verabschiedet:
"Im Rahmen der 6. Vorrangentscheidung bei der analogen Kanalbelegung in den Kabelanlagen Nordrhein-Westfalens trifft die Medienkommission ihre Entscheidung erstmalig auf der Grundlage des am 31. Juli 2002 in Kraft getretenen Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW).
Das neue LMG NRW sieht im Rahmen des Verfahrens zur Kanalbelegung vor, dass neben der LfM auch der nordrhein-westfälische Kabelnetzbetreiber (ish) selbständig und nur unter Beachtung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen acht bis neun Kabelplätze belegen kann.
Darüber hinaus sieht das LMG NRW vor, dass digital terrestrisch verbreitete Programme (DVB-T) Must-Carry-Status erhalten und diese somit vorrangig in die Kabelnetze einzuspeisen sind.
Diese Neuerungen im LMG NRW führen dazu, dass sich der Kabelnetzbetreiber (ish) und die LfM im Vorfeld über die Kanalbelegung verständigen mussten.
Die Medienkommission begrüßt diese Verständigung und erwartet, dass deren Grundlagen im Rahmen einer auf Kontinuität ausgerichteten Kabelbelegung berücksichtigt werden."
| 2. | VIVA und VIVA Plus |
Die TV-Veranstalter VIVA Fernsehen GmbH ("VIVA") und VIVA Plus Fernsehen GmbH ("VIVA Plus") können auch nach den veränderten Beteiligungsverhältnissen in Zukunft ihre Programme ausstrahlen. Die Medienkommission der LfM hat in beiden Fällen die angezeigten neuen Beteiligungsverhältnisse als unbedenklich bestätigt. Zu dieser Einschätzung war zuvor die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ebenfalls gekommen.
Die Medienkommission hat außerdem entschieden, die Erlaubnis für die Veranstaltung des musikorientierten TV-Spartenprogramms Viva Plus antragsgemäß für die Dauer von fünf Jahren zu verlängern.
| 3. | Bundesweite Veranstaltung und Verbreitung für das "Domradio" |
Das "Domradio" in Köln kann künftig sein Programm bundesweit verbreiten. Die LfM-Medienkommission entschied am 10. September 2004 in Düsseldorf, dem Bildungswerk der Erzdiözese Köln e. V. als Träger des "Domradios" eine Zulassung für eine bundesweite Veranstaltung und Verbreitung zu erteilen. Zeitgleich wird mit dieser Lizenzvergabe die landesweite Zulassung und Zuweisung zurückgegeben. Wie bisher werden dem Sender die Übertragungskapazitäten ASTRA 1 D Transponder 61 und ASTRA 1 C Transponder 36 zugewiesen.
| 4. | Verlängerung der Zulassung und Förderung
des "Tudorfer Kabelfernsehens e. V." |
Die Zulassung der Arbeitsgemeinschaft "Tudorfer Kabelfernsehen e. V." wird bis zum 31. August 2008 verlängert. Dies beschloss die Medienkommission der LfM in ihrer Sitzung am 10. September 2004 in Düsseldorf.
Des Weiteren erhält der Verein im Rahmen der Förderung als Arbeitsgemeinschaft für einen Offenen Kanal im Jahr 2004 einen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten.
Kontakt bei Rückfragen: Dr. Peter
Widlok
Telefon (0211) 7 70 07 1 41
E-Mail: pwidlok@lfm-nrw.de