Pressemitteilung - Medienkommission 17.12.2004
| 1. | tv.nrw verliert Vorrangprivileg im Kabel |
Der private Fernsehsender tv.nrw (Dortmund) wird sein Privileg als so genanntes "landesweites Programm" verlieren und bei der Kabelbelegung keine vorrangige Berücksichtigung mehr finden. Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) begründete diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2004 in Düsseldorf mit dem geringen Anteil an Programmelementen mit NRW-Bezug im Programm des Senders. Auf dem Kanal S 06 sollen anstelle von tv.nrw zeitlich partagiert die Programme Euronews und XXP eingespeist werden.
Nach einer Programmanalyse, die das Institut für Medienforschung IMGÖ (Göttingen und Köln) im Auftrag der LfM erstellt hat, haben durchschnittlich nur 8,1 Prozent der Gesamtsendezeit einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen. Mit Blick auf konkrete redaktionelle Inhalte und ohne die Berücksichtigung von Wiederholungen erreicht tv.nrw ein regionales Programmvolumen von lediglich 6,4 Prozent.
Im Vergleich etwa mit den Regionalfenstern von RTL und SAT.1 bewegt sich die NRW-Berichterstattung von tv.nrw bezogen auf die Gesamtsendezeit auf einem deutlich niedrigeren Niveau.
Wolfgang Hahn-Cremer, Vorsitzender der LfM-Medienkommission, sagte: "Die Entscheidung ist notwendig. Wir haben schon seit geraumer Zeit auf die Regionaldefizite bei tv.nrw hingewiesen. Abhilfe wurde uns immer nur angekündigt." Die Übergangsfrist bis Mitte Juni 2005 lasse dem Sender jedoch noch alle Möglichkeiten. So könne tv.nrw den in der Vergangenheit oft gemachten Programmversprechen Taten folgen lassen.
LfM-Direktor Norbert Schneider sieht in dieser Entwicklung bestätigt, dass ein an journalistischen Grundsätzen orientiertes regionales Privatprogramm in wirtschaftlicher Hinsicht nur außerordentlich schwer zu realisieren sei. "Sowohl das vielfältige Regionalangebot des WDR als auch die Regionalfenster von RTL und SAT.1 bieten dem Zuschauer so viel Regionales, dass ein eigenständiger privater Sender kaum noch Spielräume hat."
| 2. | LfM stützt die Einführung von DAB mit "Zehn Thesen" |
Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat sich erneut klar für die Einführung von digitalem Radio im DAB-Standard (Digital Audio Broadcasting) ausgesprochen und in zehn Thesen Feststellungen und Forderungen formuliert. Darin heißt es u. a., die Digitalisierung des Hörfunks mit Hilfe des leistungsfähigen DAB-Standards sei sinnvoll und notwendig. Allerdings müssten die Rahmenbedingungen stimmen.
Dazu schlägt die LfM vor, die bisherige UKW-Verbreitung zeitlich gestaffelt abzuschalten und verbindliche Fristen für die Abschaltung zu benennen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse beim Übergang auf DAB eine Vorreiterrolle übernehmen.
Wolfgang Hahn-Cremer, Vorsitzender der LfM-Medienkommission, betonte erneut, dass die Finanzierung des Umstiegs von UKW auf DAB aus Rundfunkgebühren erfolgen müsse. "Wir wollen im Sinne eines gleichgewichtigen dualen Systems, dass die Landesmedienanstalten Gebührenmittel für den digitalen privaten Hörfunk einsetzen können. Die Landesmedienanstalten haben zwar viele gestalterische Möglichkeiten. Aber es darf kein Zweifel daran bestehen, dass der Markterfolg von DAB letztlich von anderen, z. B. der Geräteindustrie und den Sendern, kommen muss."
Das Gremium äußerte sich mit den Zehn Thesen unmittelbar nachdem sich die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) zur Digitalisierung der Hörfunkübertragungswege bekannt und mehrheitlich die bundesweite Position zum DAB-System bekräftigt hatte.
Die Zehn Thesen im Wortlaut - (PDF-Dokument, 26 KB)
| 3. | Haushaltsplan 2005 der LfM verabschiedet |
Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen (LfM) hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2004 in Düsseldorf
den LfM-Haushalt für das Jahr 2005 verabschiedet. Der LfM-Etat 2005 hat
danach ein Volumen in Höhe von rund 18, 5 Millionen Euro und liegt damit
auf der Höhe des diesjährigen Etats.
Ein Schwerpunkt liegt auch weiterhin in der Förderung von sog. Bürgermedien
(Bürgerfunk, Bürgerfernsehen und Campus Radio) und der Projektförderung
zum Thema Medienkompetenz. In den Haushaltsmitteln von 18,5 Mio Euro ist bereits
der landesrechtlich gekürzte Gebührenanteil (55 %) berücksichtigt.
45 Prozent des auf die LfM entfallenden Anteils am Gebührenaufkommen werden
vorab der Filmstiftung NRW zugeleitet.
Für die mittelfristige Finanzplanung erwartet die LfM gleich bleibende Erträge. Grund hierfür ist der Beschluss der Ministerpräsidenten, wonach die Landesmedienanstalten an der ab April 2005 geplanten Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht mehr automatisch teilnehmen.
| 4. | Forschungsprojekt: "Geschlechterspezifische Medienkompetenzförderung? Mediennutzung und Medienkompetenz von Jungen und Mädchen" |
Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) wird ein Forschungsprojekt zum Thema "Geschlechterspezifische Medienkompetenzförderung? Mediennutzung und Medienkompetenz von Jungen und Mädchen" ausschreiben. Dies beschloss die Medienkommission der LfM in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2004 in Düsseldorf.
Ausgangspunkt für das Projekt ist die Tatsache, dass Lebenswelten und Medienwelten von Kindern heute untrennbar miteinander ver-mischt sind. Die Medien, insbesondere das Fernsehen, spielen bereits bei Klein- und Vorschulkindern eine wichtige Rolle. Allerdings nutzen Jungen und Mädchen Medien sehr unterschiedlich. Lieblingsmedium bei beiden Geschlechtern ist zwar eindeutig das Fernsehen, Mädchen und Jungen bevorzugen jedoch sehr unterschiedliche Sendungen. Auch die Beschäftigung mit dem Computer oder Buch variiert deutlich: Während die Jungen im Vergleich zu den Mädchen in ihrer Freizeit lieber den PC nutzen, nehmen Mädchen eher einmal ein Buch zur Hand.
Im Rahmen des Projektes sollen wissenschaftliche Erkenntnisse über unterschiedliche Mediennutzung, Fähigkeiten und Kompetenzdefizite von Mädchen und Jungen sowie vorhandene Konzepte zur geschlechterspezifischen Medienkompetenzförderung analysiert wer-den. Auf dieser Basis soll aufgezeigt werden, inwieweit die Medienkompetenzförderung optimiert und bedarfsgerechter ausgerichtet werden kann - unter stärkerer Berücksichtigung der geschlechterspe-zifischen Fähigkeiten und Defizite der Kinder.
Projektbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen - (PDF-Dokument, 43 KB)
| 5. | Förderung von Bürgerfernsehen |
Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) wird auch im kommenden Jahr Bürgerfernsehen in NRW fördern. Dies entschied die Medienkommission in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2004 in Düsseldorf. Folgende Einzelmaßnahmen wurden beschlossen:
Sockelfinanzierung:
Die Arbeitsgemeinschaften "Offener Kanal Lüdenscheid e. V", "Offener
TV-Kanal Bielefeld e. V." und "Offener Kanal Paderborn e. V."
erhalten Zuschüsse. Des Weiteren fördert die LfM die Kosten für
die Heranführung des Programms der Arbeitsgemeinschaft "Offener Kanal
Paderborn e. V.".
Qualifizierungsmaßnahmen:
Empfänger sind der Verein "Offener Kanal Dortmund e. V.", der
Verein "Bürgerfernsehen Offener Kanal e. V." (Marl), der Verein
"Offener Bürgerkanal Münster e. V." und die Arbeitsgemeinschaft
"Offener Kanal Essen e. V.".
Schwerpunktförderung:
Die Schwerpunktprojekte "Offener Kanal im lokalen Medienkompetenz-Netzwerk"
(Bielefeld) und "Ausbildungs- und Erprobungskanal NRW" (Dortmund)
werden bis auf weiteres von der LfM bezuschusst.
Produktions- und Sendetechnik:
Für die Anschaffung der digitalen Sendeablaufsteuerung erhält die
Arbeitsgemeinschaft "Offener Kanal Essen e. V." Zuwendungen.
Pilotprojekte:
Die Pilotprojekte "mekomNet - Lokales Medienkompetenz-Netzwerk in Münster"
und "Medienkompetenznetzwerk im ländlichen Raum" werden bis auf
Weiteres gefördert.
Kontakt bei Rückfragen: Dr. Peter
Widlok
Telefon (0211) 7 70 07 1 41
E-Mail: pwidlok@lfm-nrw.de