Die Freie Hansestadt Bremen, das Land Hessen, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages vom 31. August 1991 (GV. NW. 1991 S. 408) durch den Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag – SaStV –) die Vergabe und Nutzung von Kanälen auf nach internationalem Fernmelderecht zur Verfügung stehenden Satelliten gemeinsam geregelt.
Nachdem die bisherigen Inhaber der Zulassung, die Vox Film- und Fernseh GmbH & Co KG und die dctp Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbH, denen die Zulassung mit Bescheid des Länderausschusses vom 20.12.1991 erteilt und in Folge mehrfach verlängert wurde, nicht gemeinsam eine weitere Verlängerung beantragen werden, wird die Zulassung gemäß dem Satellitenfernseh-Staatsvertrag für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 neu ausgeschrieben.
Gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 SaStV wird die Frist zur Stellung von Anträgen auf Zulassung auf den 31. Mai 2010, 12.00 Uhr festgesetzt (Ausschlussfrist). Maßgeblich für die fristgerechte Antragstellung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM).
Hiermit gibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) gemäß § 51 a Abs. 2, § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) i. V. m. § 12 Abs. 2 der Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag in Abstimmung mit den anderen deutschen Landesmedienanstalten aufgrund des Beschlusses der ZAK vom 15. Dezember 2009 die nachstehende Ausschreibung bekannt. Die Antragsfrist beginnt am 22. Januar 2010, 00.00 Uhr und endet am 12. März 2010, 12.00 Uhr.