NEU: Erklärung für Mitglieder von Veranstaltergemeinschaften
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Anzeigeformular für Internetradiobetreiber. Internetradios sind seit dem 1. Juni 2009 zulassungsfrei, aber anmeldepflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Personen, die keine Rundfunkzulassung erhalten können (vgl. § 20a RStV), dürfen auch kein Internetradio veranstalten.
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Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten zur Durchführung
von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Rundfunkstaatsvertrag
Die aktuelle
Fassung finden Sie auf den Seiten der ALM
Anwendungs- und Auslegungsregeln für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele
Die aktuelle
Fassung finden Sie auf den Seiten der ALM
Drittes Strukturpapier zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten
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Rechtliche Hinweise der DLM zu den Wahlsendezeiten für politische Parteien
im bundesweit verbreiteten privaten Rundfunk
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Merkblatt Zulassung bundesweites Fernsehen
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Vollständigkeitserklärung
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Merkblatt Zulassung zur Veranstaltung eines landesweit bzw. in
Teilen Nordrhein-Westfalens verbreiteten Fernsehprogramms
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Merkblatt Zulassung bundesweiten Hörfunks
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Merkblatt Zulassung Hörfunk
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