Datenschutzaufsicht
Im Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) ist festgelegt, dass die Landesanstalt für Medien NRW die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkveranstalter und die datenschutzrechtlich verantwortlichen Vorstände der Veranstalter überwacht sie dabei unterstützt, ihre Aufgaben zu erfüllen. Zuständig dafür ist der/die Datenschutzbeauftragte der LFM NRW, seine/ihre Aufgaben sind in den §§ 49 - 51 LMG NRW geregelt.
Außerdem wacht der/die Datenschutzbeauftragte darüber, dass die Medienanstalt NRW auch intern die Datenschutzvorschriften des LMG NRW, das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen und andere Vorschriften über den Datenschutz einhält.
Fragebögen zum Datenschutz
Veranstalter von privaten Rundfunkprogrammen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen müssen im Bereich des Datenschutzes der Landesanstalt für Medien NRW bestimmte Auskünfte erteilen. Die benötigten Formulare (Word) stehen hier zum Download bereit:
Tätigkeitsbericht
Die Tätigkeitsberichte des/der Datenschutzbeauftragten der Landesanstalt für Medien NRW finden Sie hier.
Präsentationen zur 6. Fachtagung der LFM NRW für den Datenschutz
Präsentation (Viola Hagen-Becker): 6. Fachtagung der LfM zum Datenschutz als PDF-Datei
Präsentation (Prof. Dr. Ory): Redaktionsdatenschutz - alles neu oder was? als PDF-Datei
Präsentation (Christina Etteldorf): DS2018 Datenschutz und Datensicherheit als PDF-Datei
Präsentation (Robert Dorsch): Datenschutz in Redaktionen als PDF-Datei