Technische Reichweite und Empfang regionaler Fensterprogramme

Regionalfensterprogramme stellen einen Beitrag zur Meinungsvielfalt dar. Vor diesem Hintergrund stellt der Gesetzgeber spezifische Anforderungen an die Veranstaltung und Programmgestaltung der Regionalfenster. Der Gesetzgeber fordert die Landesanstalt für Medien NRW in § 88 Abs. 11 Landesmediengesetz NRW auf, jährlich über die technische Reichweite und den Empfang der regionalen Fensterprogramme zu berichten. Dieser Verpflichtung kommt sie mit diesem Bericht nach.