Datenschutzaufsicht

Die Datenschutzaufsicht über den privaten Rundfunk, über journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote bei Telemedien und über die Landesanstalt für Medien wird in Nordrhein- Westfalen staatsfern organisiert. Das bedeutet, dass für diese Medien nicht die staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden zuständig sind. Stattdessen ist die oder der Datenschutzbeauftragte der Landesanstalt für Medien die zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Art. 51 der Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. §§ 49 - 51 Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW).

Der oder die Datenschutzbeauftragte ist bei der Landesanstalt für Medien NRW zwar angesiedelt, jedoch in Ausübung des Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Aufgaben und Befugnisse ergeben sich insbesondere aus Art. 57, 58 Abs. 1-5 DS-GVO.

Für Ihre Beschwerden, Meldungen und Hinweise können Sie die Datenschutzaufsicht telefonisch, per E-Mail oder Fax erreichen oder Ihr Anliegen der Aufsicht auf dem postalischen Weg zukommen lassen.

Kontakt

Datenschutzbeauftragte bei der Landesanstalt für Medien NRW als Aufsichtsbehörde

Zollhof 2 · D-40021 Düsseldorf
T +49 211 77 00 7 - 188
F +49 211 77 00 7 – 381

E-Mail: datenschutzaufsicht@medienanstalt-nrw.de

Tätigkeitsbericht

Die Tätigkeitsberichte des/der Datenschutzbeauftragten der Landesanstalt für Medien NRW finden Sie hier.


Datenschutzinformation

Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Datenschutzbeauftragte der Landesmedienanstalt für Medien NRW als Aufsichtsbehörde (Stand: März 2024)

Wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Datenschutzbeauftragte der Landesmedienanstalt für Medien NRW als Aufsichtsbehörde (Im Folgenden: Datenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde) wenden, verarbeitet diese im erforderlichen Maße Ihre personenbezogenen Daten. Gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (Im Folgenden: DSGVO) gibt die Datenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde hierzu folgende Informationen:

 

1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Datenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde nach § 49 LMG NRW, Art. 51 DS-GVO

Landesanstalt für Medien NRW
Zollhof 2 · D-40021 Düsseldorf
T +49 211 77 00 7 - 188
F +49 211 77 00 7 – 381

datenschutzaufsicht@medienanstalt-nrw.de

 

2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

    Die Datenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde verarbeitet im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten, um ihre Aufgaben als Aufsichtsbehörde nach § 49 LMG NRW, Art. 51 DS-GVO und im Sinne der Art. 55 ff. DSGVO zu erfüllen und Ihre Befugnisse auszuüben, insbesondere durch Sachverhaltsaufklärung, Bewertung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie Verhängung von Sanktionen.

     

    3. Empfänger und Kategorien von Empfängern

    Wenn Sie lediglich Information wünschen, werden Ihre Daten nur zur Beantwortung an Sie verwendet und nicht an Dritte übermittelt.

    Sofern Sie um Überprüfung einer Datenverarbeitung bei einer anderen Person oder Stelle gebeten haben, werden Ihre Daten an diese Person oder Stelle übermittelt, wenn eine Überprüfung ansonsten nicht möglich wäre, es sei den Sie weisen uns daraufhin, dass Sie keinesfalls eine solche Übermittlung möchten.

    Insbesondere geben wir Ihre Daten dann an Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter weiter, wenn Sie uns gebeten haben, Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte nach Art. 12ff. DSGVO zu unterstützen.

    Darüber hinaus werden Ihre Daten ggf. an eine zuständige oder zu beteiligende Aufsichtsbehörde, Vertretungsstelle, Sachverständige, Organe der Rechtspflege oder Meldebehörde zur Adressermittlung übermittelt. Die Landesanstalt für Medien NRW erhält Ihre Daten, soweit es zur technischen und organisatorischen Sicherstellung der Aufgabenerfüllung durch die Aufsichtsbehörde erforderlich ist. 

     

    4. Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden

    Von den unter Punkt 3. genannten Empfängern erhält die Datenschutzbeauftragte der als Aufsichtsbehörde ggf. Daten zu Ihrer Person, die die Datenschutzbeauftragte als Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufsichtstätigkeit benötigt. Die zu untersuchende Sachverhalte können sämtliche Lebensbereiche betreffen und somit jede Kategorie von personenbezogenen Daten, auch besondere Kategorien von personenbezogenen Daten gemäß Art. 9 DSGVO beinhalten.

     

    5. Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten

    Nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Anliegens werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist drei bis fünf Jahre. Zudem besteht ggf. die Verpflichtung, dem Landesarchiv die Unterlage anzubieten.

     

    6. Betroffenenrechte

    Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).